Betreff
Vorstellung Friedhofsgebührenkalkulation
Vorlage
BV/140/2022
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 5 NKAG (Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz) erheben Kommunen als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren, die die Kosten decken, jedoch nicht übersteigen sollen. Niedrigere Gebühren können erhoben werden, sofern daran ein öffentliches Interesse besteht. Die Kosten der Einrichtungen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 beschlossen, die Friedhofsgebühren durch das Unternehmen Institut für Public Management (IPM) kalkulieren zu lassen.  Die erstellte Friedhofsgebührenkalkulation wird in der Sitzung durch das Unternehmen IPM präsentiert.

 

Da es sich um sehr umfangreiches und komplexes Thema handelt, schlägt die Verwaltung vor, die Kalkulation und Gebührenmessung in dieser o.a. Sitzungsfolge politisch zu beraten, so dass in der letzten Sitzungsfolge dieses Jahres die notwendige Neufassung der Gebührensatzung beschlossen werden und die Gebührenanpassung zum Jahreswechsel greifen kann.


Anlagen:

 

 


Der Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung fasst einen den Beratungen entsprechenden Beschluss.


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt