Gemäß § 5 NKAG (Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz) erheben Kommunen als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren, die die Kosten decken, jedoch nicht übersteigen sollen. Niedrigere Gebühren können erhoben werden, sofern daran ein öffentliches Interesse besteht. Die Kosten der Einrichtungen sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.12.2020 beschlossen, die Friedhofsgebühren durch das Unternehmen Institut für Public Management (IPM) kalkulieren zu lassen. Die erstellte Friedhofsgebührenkalkulation wird in der Sitzung durch das Unternehmen IPM präsentiert.
Da es sich um sehr umfangreiches und komplexes Thema handelt, schlägt die Verwaltung vor, die Kalkulation und Gebührenmessung in dieser o.a. Sitzungsfolge politisch zu beraten, so dass in der letzten Sitzungsfolge dieses Jahres die notwendige Neufassung der Gebührensatzung beschlossen werden und die Gebührenanpassung zum Jahreswechsel greifen kann.
Anlagen:
Der Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung fasst einen den Beratungen entsprechenden Beschluss.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |