Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hunteburg Tobias
Michael sowie die Amtszeit des stv. Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr
Hunteburg Ralf Hengelsberg endeten am 15.04.2022 durch Zeitablauf.
Aufgrund der Coronapandemie wurde in Abstimmung mit dem
Gemeindebrandmeister, dem Ortsbrandmeister und der Gemeinde Bohmte die
erforderliche Mitgliederversammlung zur Vorschlagswahl für die Besetzung der
o.g. Ämter zum Schutz der Feuerwehrkameraden (kritische Infrastrukturen) erst
zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt. Die bisherigen Amtsinhaber hatten ihre
Bereitschaft erklärt, die Ämter bis zur Ernennung des jeweiligen Nachfolgers
weiter auszuüben.
Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Hunteburg wurde am 17.05.2022
durchgeführt. Herr Michael hat sich zur Wiederwahl gestellt.
Herr Hengelsberg hat sich nicht zur Wiederwahl gestellt.
Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Hunteburg vom 17.05.2022
schlägt dem Gemeinderat für die Wahl zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr
Hunteburg erneut Herrn Tobias Michael vor.
Herr Michael ist persönlich und fachlich für das Amt geeignet. Der gemäß
§ 20 Abs. 4 NBrandSchG anzuhörende Kreisbrandmeister hat der Ernennung mit
Schreiben vom 18.05.2022 zugestimmt
Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Hunteburg vom 17.05.2022
schlägt dem Gemeinderat für die Wahl zum Stv. Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Hunteburg Herrn Christian Schröder vor.
Herr Schröder ist persönlich und fachlich für das Amt geeignet. Der gemäß
§ 20 Abs. 4 NBrandSchG anzuhörende Kreisbrandmeister hat der Ernennung mit
Schreiben vom 18.05.2022 zugestimmt.
Einvernehmlich mit dem Gemeindebrandmeister Herrn Martin Niermann ist abgestimmt worden, dass Herr Michael das Amt des Ortsbrandmeisters sowie Herr Hengelsberg das Amt des Stv. Ortsbrandmeisters, bis zum 31. Juli 2022 weiter ausführen.
Anlagen:
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Tobias Michael mit Wirkung ab 1. August
2022 unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von
6 Jahren zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hunteburg sowie Herrn Christian
Schröder, mit Wirkung ab 1. August 2022 unter Berufung in das Beamtenverhältnis
als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren zum stv. Ortsbrandmeister der
Ortsfeuerwehr Hunteburg zu ernennen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |