Betreff
Zukünftige bauliche Ausrichtung der Oberschule Bohmte
Vorlage
BV/125/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In Ergänzung der vorliegenden Studie der Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft Osnabrück mbH wurde das Planungsbüro Nordhoff, Bohmte, aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 22.09.2021 beauftragt, eine weitere Studie zur zukünftigen baulichen Ausrichtung des Oberschulkomplexes in Bohmte zu erstellen. Das Gutachten des Planungsbüros Nordhoff liegt vor und wurde erstmalig in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planen am 21.04.2022 zur Information vorgestellt.

 

Das Planungsbüro Nordhoff wird den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung in der Sitzung die Ergebnisse seiner Sanierungsstudie zur weiteren Beratung vorstellen.

 

Der Vollständigkeit halber sind die Gutachten des Stephanswerkes und des Büros Nordhoff dieser Vorlage erneut beigefügt.

 

Am 26.04.2022 hat die erste Sitzung des Arbeitskreises „Raumkonzept Oberschule“, unter Beteiligung von Schulleitung, Lehrkräften, Eltern, Schülern, Vertretern der Verwaltung, dem Vorsitzenden und der stv. Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung stattgefunden. Herr Dincher, vom Fachteam Bauberatung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück hat hier referiert und wird auch die Folgetreffen beratend begleiten. Die Präsentation von Herrn Dincher ist der Vorlage beigefügt.  Die nächste Sitzung ist für den 12.05.2022, um 16.00 Uhr, in der Oberschule terminiert.

 

Frau Beyer wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bildung über erste Beratungsergebnisse berichten. 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt über das weitere Vorgehen zur baulichen Neuausrichtung des Gebäudekomplexes der Oberschule Bohmte entsprechend den Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt