Sachverhalt:
In Ergänzung der vorliegenden Studie der Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft Osnabrück mbH wurde das Planungsbüro Nordhoff, Bohmte, aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 22.09.2021 beauftragt, eine weitere Studie zur zukünftigen baulichen Ausrichtung des Oberschulkomplexes in Bohmte zu erstellen. Das Gutachten des Planungsbüros Nordhoff liegt vor und wurde erstmalig in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planen am 21.04.2022 zur Information vorgestellt.
Das Planungsbüro Nordhoff wird den Mitgliedern des Ausschusses für Bildung in der Sitzung die Ergebnisse seiner Sanierungsstudie zur weiteren Beratung vorstellen.
Der Vollständigkeit halber sind die Gutachten des Stephanswerkes und des Büros Nordhoff dieser Vorlage erneut beigefügt.
Am 26.04.2022 hat die erste Sitzung des Arbeitskreises „Raumkonzept Oberschule“, unter Beteiligung von Schulleitung, Lehrkräften, Eltern, Schülern, Vertretern der Verwaltung, dem Vorsitzenden und der stv. Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung stattgefunden. Herr Dincher, vom Fachteam Bauberatung des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück hat hier referiert und wird auch die Folgetreffen beratend begleiten. Die Präsentation von Herrn Dincher ist der Vorlage beigefügt. Die nächste Sitzung ist für den 12.05.2022, um 16.00 Uhr, in der Oberschule terminiert.
Frau Beyer wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Bildung über erste Beratungsergebnisse berichten.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt über das weitere Vorgehen zur baulichen Neuausrichtung des Gebäudekomplexes der Oberschule Bohmte entsprechend den Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |