In seiner Sitzung am 08. Dezember 2021 hat der Verwaltungsausschuss den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen-und Industriegebiet – kombinierter Schüttgut- und Containerhafen“ gefasst. Innerhalb der Gebietskulisse des Futtermittel- und Schüttguthafens (B-Plan Nr. 109) soll nun auch ein Containerumschlag ermöglicht werden.

 

Der Auftrag wurde an das Planungsbüro W. Grote, Papenburg vergeben. Nach einem Auftaktgespräch im Januar 2022 hat das Büro nun die Planzeichnung für die 1. Änderung und die Begründung mit Umweltbericht vorgelegt. Die Unterlagen liegen mit allen Anlagen dieser Vorlage bei.

 

Das für den Änderungsbereich festgesetzte sonstige Sondergebiet „Hafen für den Umschlag von Futtermitteln, Schüttgütern und Containerumschlag“ dient dem Umschlag von Futtermitteln, Schüttgütern und Containern. Für weitere Ziele, Inhalte und Grundlagen der 1. Änderung wird auf die Vorentwurfsbegründung verwiesen.

 

Im nächsten Verfahrensschritt werden gem. § 3 Abs.1 BauGB frühzeitig die Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planungsabsichten informiert.

 

Vorgesehen ist, die Öffentlichkeit im Rahmen einer noch zu terminierenden Bürgerversammlung über die Planungsabsichten zu informieren.

 

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf an und beschließt, das frühzeitige Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt