In seiner Sitzung am 08. Dezember 2021 hat der Verwaltungsausschuss den
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 „Hafen-und
Industriegebiet – kombinierter Schüttgut- und Containerhafen“ gefasst.
Innerhalb der Gebietskulisse des Futtermittel- und Schüttguthafens (B-Plan Nr.
109) soll nun auch ein Containerumschlag ermöglicht werden.
Der Auftrag wurde an das Planungsbüro W. Grote, Papenburg vergeben. Nach
einem Auftaktgespräch im Januar 2022 hat das Büro nun die Planzeichnung für die
1. Änderung und die Begründung mit Umweltbericht vorgelegt. Die Unterlagen
liegen mit allen Anlagen dieser Vorlage bei.
Das für den Änderungsbereich festgesetzte sonstige Sondergebiet „Hafen
für den Umschlag von Futtermitteln, Schüttgütern und Containerumschlag“ dient
dem Umschlag von Futtermitteln, Schüttgütern und Containern. Für weitere Ziele,
Inhalte und Grundlagen der 1. Änderung wird auf die Vorentwurfsbegründung
verwiesen.
Im nächsten Verfahrensschritt werden gem. § 3 Abs.1 BauGB frühzeitig die
Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange über die Planungsabsichten informiert.
Vorgesehen ist, die Öffentlichkeit im Rahmen einer noch zu terminierenden
Bürgerversammlung über die Planungsabsichten zu informieren.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf an und beschließt, das frühzeitige Öffentlichkeits- und Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |