Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2022 sind für das Sofortprogramm „Perspektive Innenstadt“ Investitionsmittel in Höhe von 385.000,00 € aufgenommen worden, denen Fördergelder in Höhe von 345.000,00 € gegenüberstehen. Auf die bisherigen Beratungen zum Sofortprogramm wird verwiesen.
Die derzeitige haushaltsrechtliche Situation sieht so aus, dass über diese Mittel erst verfügt werden darf, wenn der Haushalt vom Rat der Gemeinde Bohmte beschlossen und von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde.
Die Beschlussfassung des Rates soll am 31.03.2022 erfolgen. Erfahrungsgemäß erfolgt die Genehmigung des Haushalts durch die Kommunalaufsicht erst einige Monate später
Das Förderprogramm hat sehr enge Fristen, wonach sämtliche Maßnahmen grundsätzlich bis zum 31.03.2023 abgeschlossen sein müssen, damit die Fördergelder nicht verfallen.
Für die Umsetzung der über das Förderprogramm vorgesehenen Maßnahmen und die Einhaltung der entsprechenden Fristen ist es zwingend erforderlich, über die Mittel vor der Genehmigung des Haushaltes zu verfügen, um entsprechende Aufträge erteilen und Rechnungen bezahlen zu können, da ansonsten die entsprechenden Fristen nicht einzuhalten sind.
Um dies zu ermöglichen wurde mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück folgendes Vorgehen abgestimmt, um die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung zu schaffen. Diese sehen wie folgt aus:
Aus der nicht in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigung (VE-Nr.: VE21-03) aus dem Haushalt 2021 für die Investition „Feuerwehrhaus Herringhausen“ (Investitionsnr. 1261019004) i. H. v. 1.000.000 € für das Jahr 2022 wird vorgeschlagen, einen Teilbetrag i. H. v. 385.000 € als außerplanmäßige Ausgabe auf die Investition „Sofortprogramm Perspektive Innenstadt“ (Investitionsnr. 5411022004) zur Deckung zu übertragen.
Nach Genehmigung des Haushalts 2022 erfolgt eine Rückbuchung der außerplanmäßigen Bereitstellung der Ausgabe i. H. v. 385.000 €, sodass der Haushaltsansatz, der für das Jahr 2022 vorgesehen ist, für die Investition „Sofortprogramm Perspektive Innenstadt“ (Investitionsnr. 5411022004) nicht überschritten wird.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, aus der nicht in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigung (VE-Nr.: VE21-03) aus dem Haushalt 2021 für die Investition „Feuerwehrhaus Herringhausen“ (Investitionsnr. 1261019004) i. H. v. 1.000.000 € für das Jahr 2022 einen Teilbetrag i. H. v. 385.000 € als außerplanmäßige Ausgabe auf die Investition „Sofortprogramm Perspektive Innenstadt“ (Investitionsnr. 5411022004) zur Deckung zu übertragen. Nach Genehmigung des Haushalts 2022 hat eine Rückbuchung der außerplanmäßigen Bereitstellung zu erfolgen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |