Betreff
Erhöhung der Grundsteuern A und B
Vorlage
IV/094/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Im Kontext der Haushaltsklausur am 04./05.02.2022 wurde über die Auswirkungen einer Grundsteuererhöhung gesprochen.

 

Im Rahmen des Projektes „Gesunde Gemeindefinanzen sichern“ im Jahr 2018 hatte Heimann Consulting empfohlen, bereits mit dem Haushalt 2019 die Hebesätze der Grundsteuern A und B von 340 % auf 380 % anzuheben.

 

Die Hebesätze wurden im Jahr 2012 letztmalig angehoben, und zwar von 315 % auf 340 %. Mit diesem Wert hat die Gemeinde Bohmte einen sehr niedrigen Hebesatz im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Osnabrück.

 

Eine Übersicht der Hebesätze zu den Grundsteuern A und B der Städte und Gemeinden im Landkreis Osnabrück (Stand 2020) ist als Anlage beigefügt.

 

Darüber hinaus beinhaltet die Anlage eine Übersicht der Mehrerträge, die sich bei einer Erhöhung der Grundsteuern A und B ergeben würde.

 

Für eine Erhöhung der Grundsteuern spricht, dass die Gemeinde Bohmte bei der Grundsteuer A und der Grundsteuer B derzeit unter dem Landesdurchschnitt (Grundsteuer A 352 % und Grundsteuer B 373 %) liegt, welcher bei der Ermittlung des Finanzausgleichs herangezogen wird.

 

Beim Finanzausgleich (Schlüsselzuweisung und Kreisumlage) ist die Steuerkraftzahl der Gemeinde die Bemessungsgrundlage. Die Steuerkraftzahl errechnet sich aus der Multiplikation der Messbeträge (Istaufkommen der Grundsteuern geteilt durch eigenen Hebesatz = 100% der vom Finanzamt festgesetzten Messbeträge) mit den Landesdurchschnittssätzen. Somit haben die eigenen Hebesätze keine Auswirkungen auf die Zahlungen nach dem Finanzausgleichsgesetz.

 

Die Festsetzung von Hebesätzen unter dem Landesdurchschnitt hat allerdings zur Folge, dass im Finanzausgleich fiktiv Einnahmen angerechnet werden, die die Gemeinde tatsächlich nicht erzielt hat.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt