Betreff
Antrag der Gruppe Die Grünen/DIE LINKE v. 23.02.2022: Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten
Vorlage
BV/088/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 09. Januar 2022 stellt die Ratsgruppe Die Grünen/DIE LINKE eine Anfrage bzgl. Nutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten in der Gemeinde Bohmte.

 

Aufgrund der genannten Anfrage befindet sich in der Anlage eine Aufstellung der nachgefragten aktuellen Daten für den Monat Januar 2022.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 23.02.2022 beantragt die Ratsgruppe Die Grünen/DIE LINKE, die anliegende Nutzungs- und Gebührensatzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Bohmte zu überarbeiten.

 

Um Gebühren neu festzusetzen, müssen diese entsprechend dem NKAG neu kalkuliert werden. Eine Kalkulation wäre demnach dann noch neu zu erstellen.

 

Weiterhin können auch die festgelegten Gebührentatbestände lt. Satzung abgeändert werden.

 


Anlagen:

Bericht zur Anfrage

Nutzungs- und Gebührensatzung der Kindertagesstätten in der Gemeinde Bohmte

 


Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales und Kinderbetreuung beschließt entsprechend seinen Beratungen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt