Betreff
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität, Benennung von beratenden Mitgliedern
Vorlage
BV/075/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 entschieden, dass dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität zukünftig jeweils ein Vertreter des Vereins für Umwelt und Naturschutz e.V. sowie ein Vertreter des Landvolks, Kreisverband Wittlage mit beratender Stimme als fachkundige Personen angehören sollen.

 

Die Institutionen haben zwischenzeitlich folgende Personen benannt:

 

Verein für Umwelt und Naturschutz e.V.

Herr Johannes Knapp

Danzigstr. 4

49163 Bohmte

 

Hauptverband des Osnabrücker Landvolks (HOL) e.V., Kreisverband Wittlage

Herr Jens Holger Frese

Nienkampstr. 2

49163 Bohmte

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt folgende Personen in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität als beratende Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode zu entsenden:

 

Verein für Umwelt und Naturschutz e.V.

Herr Johannes Knapp

Danzigstr. 4

49163 Bohmte

 

Hauptverband des Osnabrücker Landvolks (HOL) e.V., Kreisverband Wittlage

Herr Jens Holger Frese

Nienkampstr. 2

49163 Bohmte

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt