Betreff
Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 und über die Entlastung der Bürgermeisterin gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. 129 Abs. 1 NKomVG
Vorlage
BV/073/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Osnabrück hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Bohmte geprüft. Die Prüfungsergebnisse sind im Schlussbericht festgehalten.

 

Der Jahresabschluss und der Prüfungsbericht wurden in ihrer Gesamtheit am 17.02.2022 allen Ratsmitgliedern im Sitzungsprogramm digital zur Verfügung. Die Ratsmitglieder wurden hierüber per E-Mail informiert.

 

Der Prüfungsbericht endet mit folgender Schlussfeststellung:

 

„Der Jahresabschluss 2020 ist nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass

 

-       der Haushaltsplan insgesamt eingehalten wurde,

-       die einzelnen Buchungsvorgänge und Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

-       bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren wurde,

-       das Vermögen richtig nachgewiesen ist.

 

Es wird bestätigt, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sind beachtet worden.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 der Gemeinde Bohmte wird wie folgt zusammengefasst:

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der Rechenschaftsbericht und die Buchführung der Gemeinde entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Haushaltsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen wurde nach der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2020 sowie einer Entlastung nicht entgegen.“

 

Gemäß §§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 110 Abs. 6 Satz 2, 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über den Jahresabschluss 2020, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Seitens der Verwaltung bedarf der Prüfungsbericht keinen weiteren Ausführungen. Die vermerkten Prüfungsfeststellungen werden – soweit sie Auswirkungen für das Buchungsgeschäft der Verwaltung haben – zukünftig beachtet. Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses werden festgestellt.

 

Entsprechend der geprüften Jahresrechnung schließt das Haushaltsjahr 2020 insgesamt mit einem Jahresüberschuss von 907.233,72 € ab. Das ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 811.161,94 € aus. Im außerordentlichen Ergebnis wurde ein Überschuss in Höhe von 96.071,78 € erzielt.

 

Die Finanzrechnung 2020 weist bei dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit einen Überschuss von 553.502,46 € aus. Aus Investitionstätigkeit resultiert in 2020 ein Zahlungsmittelbedarf von

-2.723.990,40 €. Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit beträgt 1.940.304,21 €; der Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 847.940,03 €.

Der Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Jahres 2020 in Höhe von 535.097,07 € erhöht sich auf 1.152.853,37 € zum 31.12.2020.

 

Der Rat beschließt gem. § 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. § 129 Abs. 1 NKomVG über den Jahresabschluss, die Entlastung der Bürgermeisterin und die Ergebnisverwendung.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt:

  1. Der Jahresabschluss 2020 wird in der vorliegenden, geprüften Fassung beschlossen. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeisterin wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG Entlastung erteilt.

 

  1. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 811.161,94 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
    Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 96.071,78 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt