Betreff
Bebauungsplan Nr. 115 "Im Heidegrund" - Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss (frühzeitige Beteiligung)
Vorlage
BV/067/2022
Aktenzeichen
610-22-115
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. April 2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 115 „Im Heidegrund“ gefasst.

 

In der Zwischenzeit wurden u.a. das erforderliche artenschutzrechtliche Fachgutachten sowie das Geruchsimmissionsschutzgutachten beauftragt und erarbeitet sowie sämtliche bauleitplanerisch notwendigen Vorabstimmungen, wie z.B. Ermittlung und Umgang mit Altlasten, Luftbildauswertungen mit Blick auf Kampfmittel, Umgang mit Wald und Schutzstreifen mit der Unteren Waldbehörde, vorgenommen. Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Vorplanung ist zu prüfen, ob die Kapazitäten des vorhandenen Regenrückhaltebeckens ausreichen. Ein Versickerungsgutachten ist hierzu ebenfalls in Auftrag gegeben worden.

 

Weiter konnten im vergangenen Jahr vertragliche Vereinbarungen getroffen werden eine Teilfläche des Flurstücks 52 in das Eigentum der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zu übertragen. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt am Inkrafttreten des hier in Rede stehenden Bebauungsplanes. Zudem wurde zwecks Durchführung und Kostenübernahme ein städtebaulicher Vertrag mit der KSG geschlossen. Ein weiterer städtebaulicher Vertrag mit dem (neuen) Eigentümer des Flurstücks 51 zur Straßenübertragung und Kostenübernahme wird derzeit erarbeitet. Zu guter Letzt konnten die Planungsleistungen vergeben werden.

 

Zwischenzeitlich sind vom beauftragten Planungsbüro Dehling & Twisselmann die für die frühzeitige Beteiligung erforderlichen Planungsunterlagen erarbeitet worden. Die Kurzerläuterung, ein Bebauungsvorschlag und die vorliegenden Gutachten sind beigefügt. Die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen folgen Anfang KW 8.

 

Geplant ist an dieser Stelle ein ausdifferenziertes Angebot von Wohnbaumöglichkeiten über Grundstücke für Kleinst-Wohngebäude (sog. Tiny Houses) im westlichen Bereich, über Mehrfamilienhäuser im nördlichen und südlichen Bereich bis hin zu Ein- und Zweifamilienhäusern (auch als Reihen- und Doppelhäuser ausgestaltet). Für das Baugebiet wird bauleitplanerisch überwiegend eine offene Bauweise vorgesehen.

 

Im Zuge der Anerkennung des Planvorentwurfs sieht das Baugesetzbuch (BauGB) als nächsten Schritt das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vor.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 115 „Im Heidegrund“ an und beschließt sodann, das frühzeitige Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt