Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. April 2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 115 „Im Heidegrund“ gefasst.
In der Zwischenzeit wurden u.a. das erforderliche artenschutzrechtliche Fachgutachten sowie das Geruchsimmissionsschutzgutachten beauftragt und erarbeitet sowie sämtliche bauleitplanerisch notwendigen Vorabstimmungen, wie z.B. Ermittlung und Umgang mit Altlasten, Luftbildauswertungen mit Blick auf Kampfmittel, Umgang mit Wald und Schutzstreifen mit der Unteren Waldbehörde, vorgenommen. Hinsichtlich der wasserwirtschaftlichen Vorplanung ist zu prüfen, ob die Kapazitäten des vorhandenen Regenrückhaltebeckens ausreichen. Ein Versickerungsgutachten ist hierzu ebenfalls in Auftrag gegeben worden.
Weiter konnten im vergangenen Jahr vertragliche Vereinbarungen getroffen werden eine Teilfläche des Flurstücks 52 in das Eigentum der Kommunalen Siedlungs- und Entwicklungsgesellschaft Wittlage mbH (KSG) zu übertragen. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt am Inkrafttreten des hier in Rede stehenden Bebauungsplanes. Zudem wurde zwecks Durchführung und Kostenübernahme ein städtebaulicher Vertrag mit der KSG geschlossen. Ein weiterer städtebaulicher Vertrag mit dem (neuen) Eigentümer des Flurstücks 51 zur Straßenübertragung und Kostenübernahme wird derzeit erarbeitet. Zu guter Letzt konnten die Planungsleistungen vergeben werden.
Zwischenzeitlich sind vom beauftragten Planungsbüro Dehling & Twisselmann die für die frühzeitige Beteiligung erforderlichen Planungsunterlagen erarbeitet worden. Die Kurzerläuterung, ein Bebauungsvorschlag und die vorliegenden Gutachten sind beigefügt. Die Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen folgen Anfang KW 8.
Geplant ist an dieser Stelle ein ausdifferenziertes Angebot von
Wohnbaumöglichkeiten über Grundstücke für Kleinst-Wohngebäude (sog. Tiny
Houses) im westlichen Bereich, über Mehrfamilienhäuser im nördlichen und
südlichen Bereich bis hin zu Ein- und Zweifamilienhäusern (auch als Reihen- und
Doppelhäuser ausgestaltet). Für das Baugebiet wird bauleitplanerisch
überwiegend eine offene Bauweise vorgesehen.
Im Zuge der Anerkennung des
Planvorentwurfs sieht das Baugesetzbuch (BauGB) als nächsten Schritt das frühzeitige
Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vor.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 115 „Im Heidegrund“ an und beschließt sodann, das frühzeitige Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |