Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren
mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 „Im Heidegrund“. Die Aufstellung
hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 26. Mai 2021 beschlossen.
Hintergrund der 24. Änderung ist, dass ein ca. 800 m² großer, süd-östlich
gelegener Teil bislang nicht als Wohnbauland im Flächennutzungsplan (FNP)
ausgewiesen ist. Zwischenzeitlich hat das Geruchsgutachten der
Landwirtschaftskammer unter Zugrundelegung aktueller Daten ergeben, dass dieses
nunmehr möglich ist.
Die vorgesehene Fläche kann darüber hinaus mit der Verlegung des
ebenfalls bislang festgesetzten Schutzstreifens für Maßnahmen zum Schutz, zur
Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft optimal ausgenutzt werden.
Dies ist mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Osnabrück abgestimmt
worden.
Zwischenzeitlich sind vom beauftragten Planungsbüro Dehling & Twisselmann der für die frühzeitige Beteiligung erforderliche Vorentwurf erarbeitet worden. Dieser ist beigefügt.
Im Zuge der Anerkennung des
Planvorentwurfs sieht das Baugesetzbuch (BauGB) als nächsten Schritt das
frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vor.
Die bis zu diesem Verfahren bereits vorliegenden Planunterlagen werden im Vorentwurf den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt und innerhalb einer Frist um Abgabe von Hinweisen, Anregungen oder Bedenken gebeten.
Parallel dazu findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. In der Vergangenheit wurde die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung/Einwohnerversammlung im Vorfeld oder zu Beginn der Auslegung über das Vorhaben informiert. Aufgrund der Pandemie wird derzeit überlegt, in welchem Umfang eine solche Veranstaltung (Präsenz-, Online- oder Hybridveranstaltung) stattfinden könnte. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer entsprechenden Veranstaltung besteht hierfür allerdings nicht.
Der Vorentwurf wird für die Dauer von einem Monat im Rathaus öffentlich ausgelegt und steht auf der Homepage zur Verfügung. Die Verwaltung weist in den Aushangkästen, im Internet und in der lokalen Presse auf die Offenlegung hin. Jedermann hat somit Gelegenheit, Stellung zu nehmen.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans an und beschließt sodann, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch wie beschrieben durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |