Betreff
24. Änderung des Flächennutzungsplans - Plananerkennungs- und Verfahrensbeschluss (frühzeitige Beteiligung)
Vorlage
BV/061/2022
Aktenzeichen
610-21-24
Art
Beschlussvorlage

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 „Im Heidegrund“. Die Aufstellung hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 26. Mai 2021 beschlossen.

 

Hintergrund der 24. Änderung ist, dass ein ca. 800 m² großer, süd-östlich gelegener Teil bislang nicht als Wohnbauland im Flächennutzungsplan (FNP) ausgewiesen ist. Zwischenzeitlich hat das Geruchsgutachten der Landwirtschaftskammer unter Zugrundelegung aktueller Daten ergeben, dass dieses nunmehr möglich ist.

 

Die vorgesehene Fläche kann darüber hinaus mit der Verlegung des ebenfalls bislang festgesetzten Schutzstreifens für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft optimal ausgenutzt werden. Dies ist mit der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Osnabrück abgestimmt worden.

 

Zwischenzeitlich sind vom beauftragten Planungsbüro Dehling & Twisselmann der für die frühzeitige Beteiligung erforderliche Vorentwurf erarbeitet worden. Dieser ist beigefügt.

 

Im Zuge der Anerkennung des Planvorentwurfs sieht das Baugesetzbuch (BauGB) als nächsten Schritt das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vor.

 

Die bis zu diesem Verfahren bereits vorliegenden Planunterlagen werden im Vorentwurf den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt und innerhalb einer Frist um Abgabe von Hinweisen, Anregungen oder Bedenken gebeten.

 

Parallel dazu findet die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung statt. In der Vergangenheit wurde die Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerversammlung/Einwohnerversammlung im Vorfeld oder zu Beginn der Auslegung über das Vorhaben informiert. Aufgrund der Pandemie wird derzeit überlegt, in welchem Umfang eine solche Veranstaltung (Präsenz-, Online- oder Hybridveranstaltung) stattfinden könnte. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung einer entsprechenden Veranstaltung besteht hierfür allerdings nicht.

 

Der Vorentwurf wird für die Dauer von einem Monat im Rathaus öffentlich ausgelegt und steht auf der Homepage zur Verfügung. Die Verwaltung weist in den Aushangkästen, im Internet und in der lokalen Presse auf die Offenlegung hin. Jedermann hat somit Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss erkennt den Planentwurf zur 24. Änderung des Flächennutzungsplans an und beschließt sodann, das weitere Verfahren nach dem Baugesetzbuch wie beschrieben durchzuführen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt