Betreff
Antrag eines Grundstückseigentümers zur Neuerrichtung einer Gewässerbrücke im Schweger Moor
Vorlage
BV/060/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ein Grundstückseigentümer einer Grünlandfläche im Schweger Moor, Nähe Torfwerk hat mit Schreiben vom 11.01.2022 eine Nachricht an die Verwaltung gerichtet mit der Bitte eine neue Brücke über den Schwegermoor-Graben in nord-westlicher Richtung zu errichten. Nach seiner Einschätzung ist die Herstellung der Brücke zur Bewirtschaftung seiner Flächen unerlässlich. Der UHV Obere Hunte hat das Schreiben des Landwirts ebenfalls erhalten.

 

Zur Verdeutlichung des Sachverhaltes ist dieser Vorlage eine Karte beigefügt, in der die in Rede stehende Fläche farblich blau markiert ist.

 

Nach dem Eingang des Anschreibens hat es einen Ortstermin mit Herrn Steuwer als Verbandsvorsitzendem des UHV gegeben. Der UHV ist zwar sachlich nicht zuständig, hat sich aufgrund der Eingabe des Grundstückseigentümers jedoch in der Verantwortung gesehen die Sache selbst in Augenschein zu nehmen und eine Einschätzung abzugeben.

 

Vor Ort wurde deutlich das eine Befahrung der Fläche von der anderen Seite durchaus möglich ist. Die vorhandenen Wirtschaftswege der Gemeinde Bohmte „Erster Tannenwall“ und „Tränkewall“ bzw. „Querwall“ werden durch die Gemeinde regelmäßig unterhalten und ermöglichen eine Befahrung der in Rede stehenden Grünfläche aus östlicher Richtung. Die Errichtung einer neuen Brücke, die durch die Gemeinde als Flächeneigentümerin vorzunehmen wäre, ist daher nicht zwingend notwendig. Der UHV teilt diese Einschätzung der Gemeinde uneingeschränkt.

 

Dies wurde dem Flächeneigentümer in einer E-Mail seitens der Gemeinde vom 19.01.2022 entsprechend mitgeteilt.

 

Mit E-Mail vom 5. Februar 2022 antwortet der Flächeneigentümer erneut und bitte die Angelegenheit dem zuständigen Fachausschuss zur Beratung vorzulegen, was hiermit erfolgt.

 

In Ergänzung dieser Vorlage wird der Sachverhalt auch im Verlauf der Sitzung nochmals dezidiert vorgestellt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss beschließt, die gewünschte Neuerrichtung einer Brücke über den Schwegermoor-Graben abzulehnen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt