Betreff
Bericht aus der Verkehrsschau; hier Antrag Fraktion FDP/Sundmäker-Versetzung Ortsschild Wehrendorfer Straße und Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen-Tempo 30 im Bereich Sonnenfeld/Sonnenbrink
Vorlage
IV/058/2022
Art
Informationsvorlage

In der Verkehrsschau wurde der in der Anlage beigefügte Antrag der Fraktion FDP/Sundmäker – Versetzung Ortsschild Wehrendorfer Straße -, erörtert. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass der Standort der Ortstafel unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung korrekt gewählt ist.

 

Das Verkehrszeichen 310 (Ortstafel) ist ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts Fahrenden erkennbar beginnt. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.

 

Ferner ist der Streckenabschnitt zwischen dem Bahnübergang und dem jetzigen Standort der Ortstafel mit dem Verkehrszeichen 274 auf 50 km/h begrenzt, so dass hinsichtlich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch ein Versetzen der Ortstafel keine Änderung eintreten würde.

 

Zur Ermittlung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten werden statistische Messungen durchgeführt. Nach Vorliegen der Messergebnisse wird die Thematik erneut zur Beratung in die Verkehrsschau gegeben.

 

Des Weiteren wurde der in der Anlage beigefügte Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen – Tempo 30 im Bereich Sonnenfeld/Sonnenbrink -, erörtert.

 

Gemäß § 45 1 c Straßenverkehrsordnung kann durch die Straßenverkehrsbehörde innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf eine 30 km/Zone angeordnet werden.

 

Die Einbeziehung der Straße „Hinterfelde“ in die geschlossene Ortschaft ist wegen fehlender Randbebauung nicht möglich und aufgrund dessen ist die   Ausweitung der 30 km/Zone nicht umsetzbar.

 

Zur Prüfung der Notwendigkeit einer Beschilderung mit Verkehrszeichen 274 auf 30 km/h werden zunächst statistische Messungen durchgeführt.

 

Nach Vorliegen der Messergebnisse wird die Thematik erneut zur Beratung in die Verkehrsschau gegeben.


Antrag Fraktion FDP/Sundmäker – Versetzung Ortsschild Wehrendorfer Straße

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen – Tempo 30 im Bereich Sonnenfeld/Sonnenbrink

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt