Betreff
Satzung der Gemeinde Bohmte über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall sowie Fahr- und Reisekosten für Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder, nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder und ehrenamtlich Tätige sowie Bürgermeisterin oder Bürgermeister und allgemeine Vertreterin oder allgemeiner Vertreter vom 01. Januar 2022
Vorlage
BV/057/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die aktuelle Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Bohmte datiert auf den 08.12.2008. In den vergangenen 13 Jahren erfolgte keine Anhebung.

 

In Anlehnung an die Empfehlungen der Entschädigungskommission nach § 55 Abs. 2 NKomVG und im Vergleich mit den Gemeinden Bad Essen und Ostercappeln wird eine Erhöhung fast aller Ansätze und eine Pauschalisierung der Fahrkosten vorgeschlagen.

 

Nach § 55 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beruft das Ministerium für Inneres und Sport jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt. 

 

Der Entwurf der neuen Satzung und die bisherige Satzung sind als Anlage beigefügt. Im Entwurf sind die wesentlichen Änderungen blau dargestellt. Zum Vergleich wurden im neuen Entwurf die bisherigen Beträge (in rot) ergänzt.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Gemeinde Bohmte über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Verdienstausfall sowie Fahr- und Reisekosten für Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder, nicht dem Rat angehörende Ausschussmitglieder und ehrenamtlich Tätige sowie Bürgermeisterin oder Bürgermeister und allgemeine Vertreterin oder allgemeiner Vertreter rückwirkend zum 01. Januar 2022.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt