Betreff
Information zum Sachstand Breitbandausbau in der Gemeinde Bohmte durch die TELKOS GmbH
Vorlage
IV/017/2022
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 über die Anträge zur Beschleunigung des Breitbandausbaus der CDU-Fraktion bzw. der Gruppe „Die Grünen/DIE LINKE“ im Rat der Gemeinde Bohmte entschieden.

 

Es wurde beschlossen, dass die Anträge zur weiteren Bearbeitung in den Fachausschuss Bauen und Planen verwiesen werden.

 

Um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Breitbandausbau in der Gemeinde Bohmte zu erhalten, hat die Verwaltung die Geschäftsführung der Telekommunikationsgesellschaft des Landkreises Osnabrück TELKOS GmbH bzw. die Stabsstelle Breitbandausbau des Landkreises Osnabrück eingeladen in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planen einen aktuellen Sachstand vorzutragen.

 

Herr Stephan Simon von der Stabsstelle Breitband wird im Verlauf der Sitzung einen entsprechenden Sachstandsbereich zum Breitbandausbau in der Gemeinde Bohmte geben.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt