Sachverhalt:
Der Rat der
Gemeinde Bohmte hat in seiner Sitzung am 02. November 2021 beschlossen, dass
dem Ausschuss für Bildung gem. § 110 Abs. 2 Nieders. Schulgesetz (NSchG)
a)
2
Vertreter/innen der Lehrer/innen
b)
2
Vertreter/innen der Eltern
c)
2 Vertreter/innen
der Schüler/innen
als Vertreter/innen
der Schulen angehören.
a)
Vertreter/innen
der Lehrer/innen
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
werden die Lehrervertreter/innen im Ausschuss für Bildung jeweils für die
gesamte Wahlperiode des Gemeinderates benannt. Die aktuelle Wahlperiode läuft
vom 01.11.2021 bis zum 31.10.2026.
Die Lehrerkollegien der Schulen haben
folgende Vertreter/innen für den Ausschuss für Bildung benannt:
1. Birgitt Oelgeschläger (Wilhelm-Busch-Schule
Hunteburg)
2. Bernd Wallstab (Oberschule Bohmte)
Stellvertreterinnen:
1. Mirjam Laumerich (Erich Kästner-Schule)
2. Nele Nöring (Grundschule Herringhausen)
3. Bernadette Seeberger (Oberschule Bohmte)
4. Renate Vallo (Christophorus-Schule)
b)
Vertreter/innen
der Eltern
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
werden die Elternvertreter im Ausschuss für Bildung jeweils für die gesamte
Wahlperiode des Gemeinderates benannt. Die aktuelle Wahlperiode läuft vom
01.11.2021 bis zum 31.10.2026. Die Elternvertreter/innen werden vom Gemeindeelternrat
vorgeschlagen. Der Gemeinderat ist dabei an die Vorschläge des
Gemeindeelternrates gebunden.
Die konstituierende Sitzung des
Gemeindeelternrates, in der die Vertreter/innen für den Ausschuss für Bildung
gewählt werden, findet am 09. Dezember 2021 statt. Die Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprecher
werden anschließend bis zur Sitzung des Gemeinderates entsprechend per E-Mail
informiert.
c)
Vertreter/innen
der Schüler/innen
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen
werden die Schülervertreter/innen im Ausschuss für Bildung jeweils für die
halbe Wahlperiode des Gemeinderates benannt. Die aktuelle Wahlperiode läuft vom
01.11.2021 bis zum 31.10.2026. Die erste Hälfte der Wahlperiode endet somit am
30.04.2024. Die Schülervertreter/innen werden vom Gemeindeschülerrat
vorgeschlagen. Der Gemeinderat ist dabei an die Vorschläge des
Gemeindeschülerrates gebunden.
Die konstituierende Sitzung des
Gemeindeschülerrates, in der die Vertreter/innen für den Ausschuss für Bildung
gewählt werden, findet am 08. Dezember 2021 statt. Die Fraktionsvorsitzenden und Gruppensprecher
werden anschließend bis zur Sitzung des Gemeinderates entsprechend per E-Mail
informiert.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat stellt mit Blick auf die
Bildung des Ausschusses für Schulen auf der Grundlage der Beschlussfassung in
der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte folgende Besetzung
der Ausschusssitze der Vertreter/innen der Schulen gem. § 71 Abs. 1 NKomVG
i.V.m. § 110 NSchG fest:
a)
Vertreter/innen
der Lehrer/innen
1.
Birgitt
Oelgeschläger (Wilhelm-Busch-Schule Hunteburg)
2.
Bernd
Wallstab (Oberschule Bohmte)
Stellvertreterinnen
1.
Mirjam
Laumerich (Erich Kästner-Schule)
2.
Nele
Nöring (Grundschule Herringhausen)
3.
Bernadette
Seeberger (Oberschule Bohmte)
4.
Renate
Vallo (Christophorus-Schule)
b)
Vertreter/innen
der Eltern
1.
N.N.
2.
N.N.
Stellvertreter/innen
1.
N.N.
2.
N.N.
c)
Vertreter/innen
der Schüler/innen
1.
N.N.
2.
N.N.
Stellvertreter/innen
1.
N.N.
2.
N.N.
Die Besetzung der
Ausschusssitze für die Vertreter/innen der Schüler/innen gilt für die halbe
Wahlperiode bis zum 30.04.2024.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |