Die Paten des Spielplatzes Wilhelm-Kobbe-Straße beabsichtigen einen
Geräteschuppen für den Spielplatz anzuschaffen. Die verfügbaren Mittel reichen
hierfür nicht aus, so dass die Spielplatzpaten per Mail vom 23.11.2021 einen
Zuschuss-Antrag über 200,00 € an den Ortsrat Hunteburg gestellt haben. Der
Antragstext ist der Vorlage beigefügt.
Gegenwärtig stellt die Gemeinde Bohmte für die Spielplätze jeweils ein
jährliches Budget von 300,00 € bereit, woraus die Unterhaltungskosten der
Spielplätze gedeckt werden. In der Ortschaft Hunteburg werden diese Budgets den
jeweiligen Spielplatzpaten zur Verfügung gestellt, wobei nicht verbrauchte
Budgetmittel ins folgende Jahr übertragen werden, so dass dann im Folgejahr ein
höheres Budget besteht.
Weitere finanzielle Aufwendungen oder Bezuschussungen werden nicht über
den Gemeindehaushalt abgedeckt und es liegt daher in der Entscheidung des
Ortsrates, aus den Ortsratsmittel entsprechende Zuschüsse zu gewähren.
Der Spielplatz Wilhelm-Kobbe-Straße ist gerade umfangreich aufgewertet
und neugestaltet worden. Für die Unterhaltung wurde aus den Budgetmitteln ein
Aufsitzmäher angeschafft. Dieser ist derzeit noch privat untergebracht.
Seitens der Verwaltung wird es als sinnvoll angesehen für die
Unterbringung des Rasenmähers und anderer Pflegegeräte einen Geräteschuppen
beim Spielplatz aufzustellen.
Da die Anschaffung des Aufsitzmähers das Spielplatzbudget für den
Spielplatz Wilhelm-Kobbe-Straße aufgezehrt hat, stehen dort keine ausreichenden
Mittel mehr zur Verfügung.
Anlagen:
Der Ortsrat Hunteburg entscheidet entsprechend seiner Beratung über den Zuschussantrag der Paten des Spielplatzes Wilhelm-Kobbe-Straße.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |