Betreff
Zuschussantrag Spielplatz Wilhelm-Kobbe-Straße
Vorlage
BV/270/2021
Art
Beschlussvorlage

Die Paten des Spielplatzes Wilhelm-Kobbe-Straße beabsichtigen einen Geräteschuppen für den Spielplatz anzuschaffen. Die verfügbaren Mittel reichen hierfür nicht aus, so dass die Spielplatzpaten per Mail vom 23.11.2021 einen Zuschuss-Antrag über 200,00 € an den Ortsrat Hunteburg gestellt haben. Der Antragstext ist der Vorlage beigefügt.

 

Gegenwärtig stellt die Gemeinde Bohmte für die Spielplätze jeweils ein jährliches Budget von 300,00 € bereit, woraus die Unterhaltungskosten der Spielplätze gedeckt werden. In der Ortschaft Hunteburg werden diese Budgets den jeweiligen Spielplatzpaten zur Verfügung gestellt, wobei nicht verbrauchte Budgetmittel ins folgende Jahr übertragen werden, so dass dann im Folgejahr ein höheres Budget besteht.

 

Weitere finanzielle Aufwendungen oder Bezuschussungen werden nicht über den Gemeindehaushalt abgedeckt und es liegt daher in der Entscheidung des Ortsrates, aus den Ortsratsmittel entsprechende Zuschüsse zu gewähren.

 

Der Spielplatz Wilhelm-Kobbe-Straße ist gerade umfangreich aufgewertet und neugestaltet worden. Für die Unterhaltung wurde aus den Budgetmitteln ein Aufsitzmäher angeschafft. Dieser ist derzeit noch privat untergebracht.

 

Seitens der Verwaltung wird es als sinnvoll angesehen für die Unterbringung des Rasenmähers und anderer Pflegegeräte einen Geräteschuppen beim Spielplatz aufzustellen.

 

Da die Anschaffung des Aufsitzmähers das Spielplatzbudget für den Spielplatz Wilhelm-Kobbe-Straße aufgezehrt hat, stehen dort keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung.

 

 


Anlagen:

 

 


Der Ortsrat Hunteburg entscheidet entsprechend seiner Beratung über den Zuschussantrag der Paten des Spielplatzes Wilhelm-Kobbe-Straße.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt