Betreff
Markierung von Parkflächen in der Neustadtstraße
Vorlage
IV/267/2021
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Im Kontext einer Bürgermeistersprechstunde mit Frau Strotmann wurde von einer Anwohnerin der Neustadtstraße angeregt im Bereich der Neustadtstraße Markierungen für Einstellplätze auf dem Pflaster aufzubringen.

 

Die Neustadtstraße ist eine Spielstraße im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Demnach darf außerhalb gekennzeichneter Parkflächen nicht geparkt werden, sofern es sich nicht um kurzzeitige Parkvorgänge handelt, die zum Ein- bzw. Aussteigen bzw. zum Be- und Entladen benötigt werden.

 

Die Verwaltung hat daraufhin die örtlichen Verhältnisse geprüft. Die Markierung von Parkflächen im linken Teil der Neustadtstraße in Richtung Bremer Straße würde sich sehr schwierig gestalten, da die Straße in diesem Bereich sehr schmal ist. Im rechten Teil der Straße in Fahrtrichtung Kindergarten hingegen wäre die Einrichtung von Parkplätzen grds. möglich.

 

Die Örtlichkeit der Anlage von ausgewiesenen Einstellplätzen mittels der Anbringung von Markierungen ist der Anlage zu dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Der Ortsrat Bohmte möge bitte ein kurzes Statement zur Markierung von Parkflächen in dieser Sache abgeben, so dass anschließend ggfs. die Arbeiten seitens der Verwaltung beauftragt werden können.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Ortsrat Bohmte stimmt der Ausweisung von Parkflächen durch entsprechende Markierungsarbeiten in der Neustadtstraße gemäß den dieser Vorlage beigefügten Positionierungen zu.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt