Betreff
Wahl der/des Ortsbürgermeisters/in gemäß § 92 Abs. 1 i.V.m. § 67 NKomVG
Vorlage
BV/229/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Ortsrat wählt gem. § 92 Abs. 1 NKomVG in seiner ersten Sitzung unter Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ortsratsmitgliedes aus seiner Mitte die/den Ortsbürgermeister/in für die Dauer der Wahlperiode. Vorschlagsberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied, wählbar ebenfalls jedes Ortsratsmitglied. Das bedeutet, dass auch Mitglieder i. S. d. § 91 Abs. 3 NKomVG (beratende Mitglieder) vorschlagsberechtigt und wählbar sind.

 

Zur Durchführung der Wahl bestimmt § 67 NKomVG:

Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ortsratsmitgliedes ist geheim zu wählen.

 

Gewählt ist derjenige, für den die Mehrheit der Ortsratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, welches das älteste anwesende hierzu bereite Ortsratsmitglied zu ziehen hat.

 

Nach der Wahl übernimmt der/die neu gewählte Ortsbürgermeister/-in von der/dem Altersvorsitzenden den Vorsitz.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt