Sachverhalt:
Der
Unterhaltungsverband Nr. 70 hat aufgrund von Strukturveränderungen im Bereich
der Arbeiten des früheren Wegezweckverbandes am 23. Oktober 2003 die Gründung
einer Hunte Dienstleistungs-GmbH beschlossen. Nach der Fusion des Wegezweckverbandes
und des Wasserverbandes Wittlage zum 1. Januar 2016 wird über die Ergebnisse
und Abschlüsse der Hunte Dienstleistungs-GmbH regelmäßig in der
Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage berichtet.
Der
Vorstand der Hunte Dienstleistungs-GmbH hat seinerzeit beschlossen, die
Bürgermeister/innen der Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln zu bitten,
im Beirat beratend tätig zu sein.
Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bohmte hat am 28. April 2004 die
seinerzeitige Gründung der Hunte Dienstleistungs-GmbH und die Tätigkeit von
Bürgermeister Goedejohann als beratendes Beiratsmitglied zustimmend zur
Kenntnis genommen. Im Verhinderungsfall wird der/die Bürgermeister/in von dem/r allgemeinen Vertreter/in vertreten.
Der Rat sollte Bürgermeisterin Tanja Strotmann als
beratendes Mitglied des Beirates der Hunte Dienstleistungs-GmbH bestätigen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat
beschließt:
Bürgermeisterin
Tanja Strotmann wird als beratendes Mitglied im Beirat der Hunte
Dienstleistungs-GmbH entsendet. Im Verhinderungsfall wird sie durch den Ersten
Gemeinderat Lutz Birkemeyer vertreten.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |