Betreff
Bestellung von Schaubeauftragten und deren Vertreter gem. §§ 11 und 12 der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer zweiter und dritter Ordnung im Landkreis Osnabrück
Vorlage
BV/216/2021
Aktenzeichen
690-00
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund der Bestimmungen der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer zweiter und dritter Ordnung sind diese mindestens einmal im Jahr zu schauen. Gemäß §11 Abs. 2 der Verordnung zur Festlegung von Schaubezirken bildet die Gemeinde Bohmte für ihr Gebiet einen Schaubezirk. In § 12 Abs. 2 ist geregelt, dass für einen Schaubezirk 3 bis 5 Schaubeauftragte und die gleiche Anzahl Stellvertreter für die Dauer von fünf Jahren zu bestellen sind.

 

Im Hinblick auf die bisherige Praxis bleibt die Gemeinde Bohmte als ein Schaubezirk bestehen. In der zu Ende gegangenen Wahlperiode sind als Schaubeauftragte und deren Stellvertreter benannt:

 

Schaubeauftragte                                                                          Stv. Schaubeauftragte

 

Ortschaft Bohmte

Wolfgang Pauls,                                                                              Heinrich Gerd-Witte,    

Voltermannstraße 1                                                                      Leverner Str. 29

 

Ortschaft Hunteburg

Norbert Schulte,                                                                            Ralf Kasper,                       

Vor dem Heesingen 3                                                                   Siedlung Schwegermoor 3

 

Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen

Dirk Hünefeld,                                                                 Dieter Klenke,                  

Feldkampstraße 15 a                                                     Osnabrücker Str. 12

 

 

Da örtliche Belange in den Ortschaften zu berücksichtigen sind, sollten die Ortsräte jeweils in ihrer konstituierenden Sitzung einen Vorschlag für den Schaubeauftragten und dessen Stellvertreter unterbreiten. Die Benennung der Schaubeauftragten und der stellvertretenden Schaubeauftragten insgesamt erfolgt dann durch den Rat der Gemeinde Bohmte in der Sitzung am 16. Dezember 2021.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat benennt unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse in den Ortsräten und dem Verwaltungsausschuss folgende Personen als Schaubeauftragte und stellvertretende Schaubeauftragte für den Schaubezirk Bohmte.

 

Schaubeauftragte                                                                          Stv. Schaubeauftragte

 

Ortschaft Bohmte

Wolfgang Pauls,                                                                              Heinrich Gerd-Witte,

Voltermannstraße 1                                                                      Leverner Str. 29

 

Ortschaft Hunteburg

Norbert Schulte,                                                                               Ralf Kasper, Siedlung

Vor dem Heesingen 3                                                                     Schwegermoor 3

 

 

Ortschaft Herringhausen-Stirpe-Oelingen

Dirk Hünefeld,                                                                                  Dieter Klenke,

Feldkampstraße 15 a                                                                      Osnabrücker Straße 12

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt