Betreff
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
a) Bestimmung der Bürgermeisterin als Vertreter in der Mitgliederversammlung des Landesverbandes
b) Wahl eines weiteren Ratsmitglieds als Vertreter/in in der Mitgliederversammlung des Landesverbandes
c) Bestimmung der Bürgermeisterin als Vertreter in der Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes
d) Wahl eines weiteren Ratsmitglieds als Vertreter/in in der Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes
e) Bestimmung der Bürgermeisterin als Vertreter in der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes
f) Wahl eines weiteren Ratsmitglieds als Vertreter/in in der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes
Vorlage
BV/214/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Gemeinde Bohmte ist Mitglied im Nds. Städte- und Gemeindebund. Die Strukturen im Städte- und Gemeindebund untergliedern sich in

·         den Kreisverband Osnabrück,

·         den Bezirksverband Weser-Ems Süd und

·         den Landesverband.

 

Auf den einzelnen Ebenen finden Mitgliederversammlungen statt, in die die Gemeinde Bohmte jeweils 2 Vertreter/innen entsendet.

 

Unter Zugrundelegung der Regelungen in § 138 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist bei der Benennung der Vertreter/innen, da mehrere zu benennen sind, jeweils die Bürgermeisterin (im Vertretungsfalle der Allgemeine Vertreter) zu berücksichtigen. Dabei kann die Benennung in Form eines Beschlusses nach § 66 NKomVG erfolgen.

 

Der/Die weitere Vertreter/in und der/die Stellvertreter/in ist nach den Bestimmungen des § 67 NKomVG zu wählen. Diese Regelung gilt gleichermaßen sowohl für die Mitgliederversammlung des Kreisverbandes als auch für die Mitgliederversammlungen auf Bezirks- und auf Landesebene.

 

Die Vertreter und stellvertretenden Mitglieder der Gemeinde Bohmte in den einzelnen Mitgliederversammlungen sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Sie können ihre Stimme in diesem Fall nur einheitlich abgeben.

 

Folgende Vertreter wurden in der vergangenen Wahlperiode neben Bürgermeisterin Tanja Strotmann entsendet:

·         Landesverband: Bodo Lübbert

·         Bezirksverband Weser-Ems Süd: Thomas Gerding

·         Kreisverband: Martin Schnöckelborg

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

a)         Bürgermeisterin Tanja Strotmann wird als Vertreterin der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung des Landesverbandes des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes bestimmt. Im Verhinderungsfalle wird sie von dem Ersten Gemeinderat Lutz Birkemeyer vertreten.

b)         (NN) wird als weiterer Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung des Landesverbandes des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes gewählt.

 

c)         Bürgermeisterin Tanja Strotmann wird als Vertreterin der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes Weser-Ems-Süd des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes bestimmt. Im Verhinderungsfalle wird sie von dem Ersten Gemeinderat Lutz Birkemeyer vertreten.

d)         (NN) wird als weiterer Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes Weser-Ems-Süd des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes gewählt.

 

e)         Bürgermeisterin Tanja Strotmann wird als Vertreterin der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Osnabrück des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes bestimmt. Im Verhinderungsfalle wird sie von dem Ersten Gemeinderat Lutz Birkemeyer vertreten.

f)           (NN) wird als weiterer Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes gewählt.

 

Im Verhinderungsfalle vertreten sich die drei gewählten Ratsmitglieder im Landesverband, im Bezirksverband Weser-Ems-Süd sowie im Kreisverband Osnabrück des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes gegenseitig.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt