Betreff
Bestimmung und Festlegung der Mitglieder für die Arbeitsausschüsse der konfessionellen Kindergärten in der Gemeinde Bohmte
Vorlage
BV/212/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Gemeinde Bohmte werden neben den zwei kommunalen Kindergärten Wirbelwind in Bohmte und Hummelhof in Herringhausen drei Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft geführt. Ein vierter Kindergarten in kirchlicher Trägerschaft befindet sich in der Planung.

 

Im Einzelnen handelt es sich um

·         den katholischen Kindergarten St. Johannes in Bohmte

·         den katholischen Regenbogen-Kindergarten in Hunteburg

·         den evangelischen Kindergarten St. Matthäus in Hunteburg und

·         den evangelischen Kindergarten St. Thomas in Bohmte (in Planung)

 

Die jeweiligen Kirchengemeinden als Träger und die politische Gemeinde Bohmte haben Verträge zur Regelung und Finanzierung der Kindergartenangebote in den Kirchengemeinden abgeschlossen. Der Vertrag zum evangelischen Kindergarten in Bohmte wird in Kürze zur Beratung vorgelegt.

 

Danach ist in jedem kirchlichen Kindergarten zur Beratung und Unterstützung des kirchlichen Trägers in allen mit dem Betrieb zusammenhängenden Fragen ein Ausschuss gebildet worden, der sogenannte Arbeitsausschuss.

 

Sie setzen sich aus jeweils 6 Mitgliedern, je 3 Vertreter/innen der politischen Gemeinde Bohmte und der Kirchengemeinde zusammen. Vertreter der kirchlichen Verwaltung sowie die Kindergartenleitung können an den Sitzungen des Arbeitsausschusses teilnehmen. Der/Die Vorsitzende des Arbeitsausschusses wird vom Kirchenvorstand bestimmt.

 

Nach § 9 Abs. 2 des Vertrages hat der Ausschuss insbesondere folgende Aufgaben:

a)  Erstellung/Änderung von Aufnahmerichtlinien

b)  Festsetzung der Elternbeiträge

c)  Aufstellung des Haushaltsplanes

 

Entsprechend § 9 Abs. 3 des Vertrages tritt der Ausschuss nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich zusammen.

 

Gemäß § 138 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) muss, sofern mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen oder vorzuschlagen sind, die Bürgermeisterin dazu zählen.

 

Neben der Bürgermeisterin sind für die Gemeinde Bohmte zwei weitere Vertreter/innen sowie dessen/deren Stellvertreter/innen zu bestimmen. Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu bestimmen sind, ist gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG in entsprechender Anwendung von § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG zu verfahren. Danach ist eine Benennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Arbeitsausschüsse durch die Fraktionen und Gruppen in dem Umfang vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung von Ausschüssen Sitze auf die Fraktionen und Gruppen entfallen sind.

 

Folgende Berechnung ist vorzunehmen:

CDU (12 Sitze)

SPD (10 Sitze)

Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze)

Die Linke (2 Sitze)

12,00

1. Sitz

10,00

2. Sitz

4,00

2,00

6,00

5,00

2,00

 

1,00

 

 

Danach sind von den Fraktionen und Gruppen zu benennen:

CDU-Fraktion = 1 Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied

SPD-Fraktion = 1 Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied

 

Die Vertreter/innen und die Stellvertreter/innen der Gemeinde Bohmte in den Arbeitsausschüssen der konfessionellen Kindergärten sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden. Sie können im Falle einer Weisung ihre Stimme nur einheitlich abgeben.

 

Der Rat stellt die Besetzung der Arbeitsausschüsse für die konfessionellen Kindergärten durch Beschluss fest.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt:

 

Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Arbeitsausschüsse in den konfessionellen Kindergärten werden bestimmt:

 

a)      Katholischer Kindergarten St. Johannes in Bohmte:

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

Fachdienstleiterin Alexandra Lösche-Uhtbrock

NN

NN

NN

NN

 

b)      Katholischer Regenbogen-Kindergarten in Hunteburg.

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

Fachdienstleiterin Alexandra Lösche-Uhtbrock

NN

NN

NN

NN

 

c)       Evangelischer Kindergarten St. Matthäus in Hunteburg:

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

Fachdienstleiterin Alexandra Lösche-Uhtbrock

NN

NN

NN

NN

 

d)      Evangelischer Kindergarten St. Thomas in Bohmte:

Mitglieder

Stellvertretende Mitglieder

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

Fachdienstleiterin Alexandra Lösche-Uhtbrock

NN

NN

NN

NN

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt