Sachverhalt:
Gegenstand der BürgerEnergie Bohmte
eG ist
·
die Errichtung und Unterhaltung von
Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien,
·
der Absatz der gewonnenen Energie in
Form von Strom und/oder Wärme,
·
die Unterstützung und Beratung in
Fragen der regenerativen Energiegewinnung einschließlich einer Information von
Mitgliedern und Dritten, sowie einer Öffentlichkeitsarbeit und
·
der gemeinsamer Einkauf von Anlagen
zur Erzeugung regenerativer Energien für Mitglieder und Dritte.
Die Gemeinde Bohmte trägt dabei
einen Genossenschaftsanteil von 1.000,00 €.
In der abgelaufenen Wahlperiode war
Klaus Goedejohann bzw. Bürgermeisterin Tanja Strotmann Vertreterin der Gemeinde
Bohmte in der Gesellschafterversammlung. Im Verhinderungsfall wurde sie durch
den allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin vertreten. Gleichzeitig ist sie
von der Generalversammlung in den Aufsichtsrat berufen worden. Der Aufsichtsrat
hat sie zur Vorsitzenden des Aufsichtsrates gewählt.
Da nur eine Vertreterin oder ein
Vertreter zu benennen ist, wählt der Rat nach den Bestimmungen des § 67
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Gewählt wird schriftlich;
ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch
Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die
Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten
Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten
Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden
sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das
Los. Das Los zieht der Ratsvorsitzende. Gleichzeitig sollte der Rat ein
stellvertretendes Mitglied nach den gleichen Regularien wählen
Das Mitglied und das
stellvertretende Mitglied der Gemeinde Bohmte in der Mitgliederversammlung der
BürgerEnergie Bohmte eG sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse
des Rates und des Vemaltungsausschusses gebunden.
Für den
Fall, dass Bürgermeisterin Tanja Strotmann künftig nicht mehr Vertreter der
Gemeinde Bohmte in der Generalversammlung der BürgerEnergie Bohmte eG sein
sollte, müsste die Generalversammlung in ihrer nächsten Sitzung den
Aufsichtsrat neu besetzen, da nach § 9 Genossenschaftsgesetz Mitglieder des
Aufsichtsrates nur Mitglieder bzw. deren Vertreter/in in der Generalversammlung
sein können.
Anlagen:
Beschluss:
a) Für die Wahl zum Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Generalversammlung der BürgerEnergie Bohmte eG wird Bürgermeisterin Tanja Strotmann vorgeschlagen.
b)
Für die Wahl zum stellvertretenden
Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Generalversammlung der BürgerEnergie
Bohmte eG wird Erster Gemeinderat Lutz Birkemeyer als allgemeiner Vertreter der
Bürgermeisterin vorgeschlagen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |