Sachverhalt:
Der Jahresabschluss der TOL für das Rumpfgeschäftsjahr 27.03. –
30.04.2020 weist mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 1.042.422,96 einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 28.634,38 aus. Zur Deckung der Aufwendungen
zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Aufgaben ist ein Teilbetrag in Höhe von
EUR 2.547,24 aus den Kapitalrücklagen zu entnehmen. Der verbleibende Verlust in
Höhe von EUR 26.087,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Wie bekannt, teilte sich das Jahr 2020 der TOL in die Rumpfgeschäftsjahre
vom 27.03. – 30.04. sowie vom 01.05. – 31.12.2020. Das operative Geschäft wurde
zum 01.05.2020 aufgenommen. Der vorhergehende Zeitraum war ausschließlich
vorgesehen, um die erforderlichen finanziellen, organisatorischen und
steuerrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Außer der Bereitstellung von
Kapitaleinlagen, sind daher nahezu keine weiteren Geschäftsvorfälle in dem
Zeitraum 27.03. – 30.04. angefallen. Um eine wirtschaftliche Abwicklung zu
gewährleisten und keine weiteren Kosten zu generieren, soll daher auf eine
Abschlussprüfung für den Zeitraum 27.03. – 30. 04.2020 verzichtet werden.
Grundlage ist § 158 (4) NKomVG (Anlage). Danach kann die Kommune
beschließen, auf die Jahresabschlussprüfung zu verzichten, wenn bestimmte
Kriterien erfüllt sind, z.B. ein geringer Betriebsumsatz nach Höhe der
Bilanzsumme und Umsatz. Die Kriterien sind für die TOL GmbH als erfüllt
anzusehen, da das Geschäftsjahr ausschließlich dazu diente, die
organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zu treffen, was sich in den
Zahlen wiederspiegelt.
Das zuständige Rechnungsprüfungsamt des Landkreises teilt diese
Einschätzung. Die gesetzlich erforderliche Anhörung des RPA ist somit erfolgt.
In der Gesellschafterversammlung der TOL am 01.07.2021 wurde der
Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27.03. – 30.04.2020 einstimmig
festgestellt. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, auf eine
Jahresabschlussprüfung durch das RPA aus oben genannten Gründen zu verzichten.
Der Beschluss wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung der kommunalen Gremien
gefasst.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde
Bohmte beschließt, auf eine Jahresabschlussprüfung der Tourismusgesellschaft
Osnabrücker Land mbH für das Rumpfgeschäftsjahr 27.03. – 30.04.2020 aus oben
genannten Gründen zu verzichten.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |