Betreff
Wasserverband Wittlage
a) Benennung und Feststellung der Mitglieder und stellv. Mitglieder der Verbandsversammlung gemäß § 5 der Verbandsordnung
b) Bestimmung des/der von den Mitgliedern der Verbandsversammlung zu wählenden Verbandsvorstehers/in und des/der stellv. Verbandsvorstehers/in
Vorlage
BV/202/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Wasserverband Wittlage, der mit der Fusion des Wasserverbandes Wittlage und des Wegezweckverbandes Wittlage zum 1. Januar 2016 entstanden ist, und dessen Mitglieder die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sind, betreibt in allen drei Gemeinden des Wittlager Landes flächendeckend die Wasserversorgung, die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung. Zum 01. Januar 2017 ist die Gemeinde Bissendorf dem Wasserverband Wittlage beigetreten. Dort ist der Wasserverband dann für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung zuständig. Zum 01. Januar 2018 ist die Gemeinde Belm dem Wasserverband Wittlage beigetreten und hat dem Wasserverband die Aufgaben der Trinkwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung auf den Wasserverband Wittlage übertragen.

 

a)    Benennung und Feststellung der Mitglieder und der stellv. Mitglieder in der Verbandsversammlung gemäß S 5 der Verbandsordnung

 

Nach § 5 der Verbandsordnung sind die fünf Gemeinden Bad Essen, Belm, Bissendorf, Bohmte und Ostercappeln jeweils durch die Bürgermeister/in (die Vertretung übernehmen jeweils kraft Amtes die allgemeinen Vertreterinnen/Vertreter) und drei Mitglieder sowie deren Vertreter/innen in der Verbandsversammlung vertreten, die von den Gemeinderäten bestimmt werden.

 

Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu bestimmen sind, ist gemäß § 71 Abs. 6 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in entsprechender Anwendung von § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG zu verfahren. Danach ist eine Benennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder durch die Fraktionen und Gruppen in dem Umfang vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung von Ausschüssen Sitze auf die Fraktionen und Gruppen entfallen sind. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.

 

Folgende Berechnung ist vorzunehmen:

CDU (12 Sitze)

SPD (10 Sitze)

Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze)

Die Linke (2 Sitze)

12,00

1. Sitz

10,00

2. Sitz

4,00

2,00

6,00

3. Sitz

5,00

2,00

1,00

 

4,00

3,33

 

1,33

 

0,67

 

 

Von den Fraktionen sind zu benennen:

CDU-Fraktion   - 2 Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder

SPD-Fraktion    - 1 Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied

 

Die Bestimmung der Mitglieder und deren Stellvertreter der Gemeinde Bohmte in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage stellt der Rat durch Beschluss fest.

 

Bisherige Mitglieder und Stellvertreter waren:

 

Vertreter/in

Stellvertreter/IN

Bürgermeisterin

Tanja Strotmann

Lutz Birkemeyer

CDU-Fraktion

Norbert Kroboth

Ralf Kasper

CDU-Fraktion

Klaus Goedejohann

Bodo Lübbert

SPD-Fraktion

Thomas Rehme

Markus Helling

 

 

b)   Bestimmung des/der von den Mitgliedern der Verbandsversammlung zu wählenden Verbandsvorstehers/in und des/der stellvertretenden Verbandsvorstehers/in

 

Die Verbandsversammlung wählt den/die Verbandsvorsteher/in, sowie den stellvertretenden Verbandsvorsteher. Der bisherige Verbandsvorsteher Günter Harmeyer wird für das Amt nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach Abstimmung zwischen den Bürgermeistern/in der Gemeinden Bad Essen, Belm, Bissendorf, Bohmte und Ostercappeln mit der Geschäftsführung des Wasserverbandes wird vorgeschlagen, Herrn Rainer Ellermann zum Verbandsvorsteher zu wählen. Weiter wird vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister Timo Natemeyer zum stellvertretenden Verbandsvorsteher zu wählen.

 

Die Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten per Beschluss des Rates die Weisung, den Verbandsvorsteher und den stellvertretenden Verbandsvorsteher entsprechend der gemachten Vorschläge zu wählen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Rat beschließt:

 

a)    Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage werden benannt und festgestellt:

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

Erster Gemeinderat Lutz Birkemeyer

NN (CDU)

NN (CDU)

NN (SPD)

NN (SPD)

NN (CDU)

NN (SPD)

 

b)    Die Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten die Weisung, in der Verbandsversammlung zu wählen

1.    Herrn Rainer Ellermann als Verbandsvorsteher

2.    Herrn Bürgermeister Timo Natemeyer als stellvertretenden Verbandsvorsteher.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt