a) Benennung und Feststellung des Mitglieds und des stellv. Mitglieds der Gesellschafterversammlung
b) Benennung und Feststellung der Mitglieder und stellv. Mitglieder des Aufsichtsrates
Sachverhalt:
Die Hafen Wittlager Land GmbH, deren
Gesellschafter die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sowie die BEVOS
Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück
sind, hat als Gegenstand des Unternehmens den Aufbau, den Ausbau und den
Betrieb eines Güter- und Containerhafens sowie die damit in Zusammenhang
stehende Flächenerschließung inkl. Flächenankauf am Standort Bohmte sowie alle
hiermit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte. Zudem ist die Gesellschaft zu allen
Maßnahmen berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen
oder ihn fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer
Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie
Hilfs- und Nebenbetriebe (auch Zweigniederlassungen) errichten, erwerben oder
pachten.
Das Eigenkapital der Gesellschaft
beträgt 40.000 € und wird jeweils in Höhe von 20.000 € von den drei Gemeinden
sowie der BEVOS gehalten. Die Anteile der drei Gemeinden betragen.
Bad Essen |
2.500,00 € |
Bohmte |
15.000,00 € |
Ostercappeln |
2.500,00 € |
Die Vertretung der Gemeinde in
Unternehmen und Einrichtungen ist in § 138 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Danach werden die Vertreterinnen
und Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung, an denen die
Gemeinde beteiligt ist, vom Rat gewählt. Das Wahlverfahren nach § 67 NKomVG
findet jedoch nur Anwendung, wenn ein/e Vertreter/in zu wählen ist. Bei
mehreren Vertretern/innen findet § 71 Abs. 6 NKomVG Anwendung. Sind mehrere
Vertreter/innen der Gemeinde zu benennen, so ist die Bürgermeisterin zu
berücksichtigen, es sei denn, dass sie darauf verzichtet oder zum
Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt ist.
a) Benennung und Feststellung des
Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds der Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung
besteht, da der Gesellschaftsvertrag nichts Weiteres bestimmt, aus jeweils
einem Vertreter/einer Vertreterin aus den beteiligten Gemeinden und der BEVOS.
Da nur ein Vertreter/eine Vertreterin zu benennen ist, wählt der Rat nach den
Bestimmungen des § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; ist nur ein
Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt.
Auf Verlagen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wäh!en.
Gewählt ist die Person, für die die
Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten
Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten
Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden
sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das
Los. Das Los zieht der Ratsvorsitzende.
Nach dem gleichen Verfahren ist das
stellvertretende Mitglied der Gesellschafterversammlung zu wählen.
In der vergangenen Wahlperiode wurden
Marcus Unger und Mathias Westermeyer als sein Stellvertreter in die
Vertreterversammlung entsandt.
b)
Benennung und Feststellung der Mitglieder und der stellv. Mitglieder des
Aufsichtsrates
In den Aufsichtsrat der HWL
entsenden
die BEVOS GmbH |
6 Mitglieder, |
die Gemeinde Bohmte |
4 Mitglieder, |
die Gemeinde Bad Essen |
1 Mitglied, |
die Gemeinde Ostercappeln |
1 Mitglied. |
Für jedes der Mitglieder können
jeweils stellvertretende Mitglieder benannt werden. Da mehrere Vertreterinnen
oder Vertreter zu bestimmen sind, ist eine Benennung der Mitglieder und
stellvertretenden Mitglieder der Gesellschafterversammlung durch die Fraktionen
und Gruppen in dem Umfang vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung von
Ausschüssen Sitze auf die Fraktionen und Gruppen entfallen (§ 138 Abs. 1 i. V.
m. § 71 Abs. 6 NKomVG in Anwendung der Abs. 2,3 und 5). Bei gleiche Höchstzahl
entscheidet das Los, das vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.
Folgende Berechnung ist vorzunehmen:
CDU (12
Sitze) |
SPD (10
Sitze) |
Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze) |
Die Linke (2 Sitze) |
||||
12,00 |
2. Sitz |
10,00 |
3. Sitz |
4,00 |
2,00 |
|
|
6,00 |
4. Sitz |
5,00 |
2,00 |
1,00 |
|
||
4,00 |
|
3,33 |
1,33 |
|
0,67 |
|
Bürgermeisterin
Tanja Strotmann wird gem. § 138 Abs. 2 NKomVG einen Sitz im Aufsichtsrat
wahrnehmen.
Für die verbleibenden
3 Sitze sind von den Fraktionen und Gruppen zu benennen:
CDU-Fraktion
- 2 Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder
SPD-Fraktion
- 1 Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied
Die Benennung der Vertreterinnen und
Vertreter der Gemeinde Bohmte im Aufsichtsrat der Hafen Wittlager Land GmbH
(HWL) stellt der Rat durch Beschluss fest.
Die
Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden sind nach § 138 NKomVG
weisungsgebunden. Sie können ihre Stimme im Falle einer Weisung durch den Rat
oder Verwaltungsausschuss nur einheitlich abgeben.
Bisherige Mitglieder des
Aufsichtsrates:
Mitglied |
Stellvertreter |
Flerlage, Rolf |
Schnöckelborg,
Martin |
Sehlmeyer, Arnd |
Lübbert, Bodo |
Buchsbaum,
Patrick |
Schütz, Martin |
Bürgermeisterin
Tanja Strotmann |
Büttner, Lars |
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
a) 1. Für
die Wahl zum Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der
Hafen Wittlager Land GmbH (HWL) wird …….. vorgeschlagen.
2. Für die Wahl zum stellvertretenden Vertreter der
Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der HWL wird ........
vorgeschlagen.
b) Als
Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates der Hafen
Wittlager Land GmbH werden benannt:
Mitglied |
Stellvertretendes Mitglied |
NN (CDU) |
NN (CDU) |
NN (SPD) |
NN (SPD) |
NN (CDU) |
NN (CDU) |
Bürgermeisterin Tanja Strotmann |
NN |
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
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Kostenstelle: |
|
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
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|
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|
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |