Betreff
Hafen Wittlager Land GmbH
a) Benennung und Feststellung des Mitglieds und des stellv. Mitglieds der Gesellschafterversammlung
b) Benennung und Feststellung der Mitglieder und stellv. Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorlage
BV/201/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Hafen Wittlager Land GmbH, deren Gesellschafter die Gemeinden Bad Essen, Bohmte und Ostercappeln sowie die BEVOS Beteiligungs- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Landkreis Osnabrück sind, hat als Gegenstand des Unternehmens den Aufbau, den Ausbau und den Betrieb eines Güter- und Containerhafens sowie die damit in Zusammenhang stehende Flächenerschließung inkl. Flächenankauf am Standort Bohmte sowie alle hiermit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte. Zudem ist die Gesellschaft zu allen Maßnahmen berechtigt, die mit dem genannten Gesellschaftszweck zusammenhängen oder ihn fördern. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe (auch Zweigniederlassungen) errichten, erwerben oder pachten.

 

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt 40.000 € und wird jeweils in Höhe von 20.000 € von den drei Gemeinden sowie der BEVOS gehalten. Die Anteile der drei Gemeinden betragen.

Bad Essen

2.500,00 €

Bohmte

15.000,00 €

Ostercappeln

2.500,00 €

 

Die Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen ist in § 138 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Danach werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung, an denen die Gemeinde beteiligt ist, vom Rat gewählt. Das Wahlverfahren nach § 67 NKomVG findet jedoch nur Anwendung, wenn ein/e Vertreter/in zu wählen ist. Bei mehreren Vertretern/innen findet § 71 Abs. 6 NKomVG Anwendung. Sind mehrere Vertreter/innen der Gemeinde zu benennen, so ist die Bürgermeisterin zu berücksichtigen, es sei denn, dass sie darauf verzichtet oder zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt ist.

 

a)    Benennung und Feststellung des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds der Gesellschafterversammlung

 

Die Gesellschafterversammlung besteht, da der Gesellschaftsvertrag nichts Weiteres bestimmt, aus jeweils einem Vertreter/einer Vertreterin aus den beteiligten Gemeinden und der BEVOS. Da nur ein Vertreter/eine Vertreterin zu benennen ist, wählt der Rat nach den Bestimmungen des § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlagen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wäh!en.

 

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht der Ratsvorsitzende.

Nach dem gleichen Verfahren ist das stellvertretende Mitglied der Gesellschafterversammlung zu wählen.

 

In der vergangenen Wahlperiode wurden Marcus Unger und Mathias Westermeyer als sein Stellvertreter in die Vertreterversammlung entsandt.

 

b)    Benennung und Feststellung der Mitglieder und der stellv. Mitglieder des Aufsichtsrates

 

In den Aufsichtsrat der HWL entsenden

 die BEVOS GmbH

6 Mitglieder,

 die Gemeinde Bohmte

4 Mitglieder,

 die Gemeinde Bad Essen

1 Mitglied,

 die Gemeinde Ostercappeln

1 Mitglied.

 

Für jedes der Mitglieder können jeweils stellvertretende Mitglieder benannt werden. Da mehrere Vertreterinnen oder Vertreter zu bestimmen sind, ist eine Benennung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Gesellschafterversammlung durch die Fraktionen und Gruppen in dem Umfang vorgesehen, wie bei der erfolgten Bildung von Ausschüssen Sitze auf die Fraktionen und Gruppen entfallen (§ 138 Abs. 1 i. V. m. § 71 Abs. 6 NKomVG in Anwendung der Abs. 2,3 und 5). Bei gleiche Höchstzahl entscheidet das Los, das vom Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.

 

Folgende Berechnung ist vorzunehmen:

CDU (12 Sitze)

SPD (10 Sitze)

Bündnis 90/Die Grünen (4 Sitze)

Die Linke (2 Sitze)

12,00

2. Sitz

10,00

3. Sitz

4,00

2,00

 

 

6,00

4. Sitz

5,00

2,00

1,00

 

4,00

 

3,33

1,33

 

0,67

 

 

Bürgermeisterin Tanja Strotmann wird gem. § 138 Abs. 2 NKomVG einen Sitz im Aufsichtsrat wahrnehmen.

 

Für die verbleibenden 3 Sitze sind von den Fraktionen und Gruppen zu benennen:

CDU-Fraktion - 2 Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder

SPD-Fraktion - 1 Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied

 

Die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde Bohmte im Aufsichtsrat der Hafen Wittlager Land GmbH (HWL) stellt der Rat durch Beschluss fest.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden sind nach § 138 NKomVG weisungsgebunden. Sie können ihre Stimme im Falle einer Weisung durch den Rat oder Verwaltungsausschuss nur einheitlich abgeben.

 

Bisherige Mitglieder des Aufsichtsrates:

Mitglied

Stellvertreter

Flerlage, Rolf

Schnöckelborg, Martin

Sehlmeyer, Arnd

Lübbert, Bodo

Buchsbaum, Patrick

Schütz, Martin

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

Büttner, Lars

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt

a)    1. Für die Wahl zum Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der Hafen Wittlager Land GmbH (HWL) wird …….. vorgeschlagen.

 

2. Für die Wahl zum stellvertretenden Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der HWL wird ........ vorgeschlagen.

 

b)    Als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Aufsichtsrates der Hafen Wittlager Land GmbH werden benannt:

Mitglied

Stellvertretendes Mitglied

NN (CDU)

NN (CDU)

NN (SPD)

NN (SPD)

NN (CDU)

NN (CDU)

Bürgermeisterin Tanja Strotmann

NN

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt