Sachverhalt:
Gemäß § 61 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird die/der Ratsvorsitzende aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Jeder Ratsfrau und jeder Ratsherr, aber nicht die Bürgermeisterin, ist wählbar. Vorschlagsberechtigt sind alle Ratsmitglieder, somit auch die Bürgermeisterin, eine Mehrheit von Ratsmitgliedern und die im Rat vertretenden Fraktionen und Gruppen.
Die Wahl der/des Ratsvorsitzenden erfolgt nach § 67 NKomVG. Gewählt wird schriftlich. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, welches das älteste anwesende hierzu bereite Ratsmitglied zu ziehen hat.
Nach der Wahl übernimmt die/der Ratsvorsitzende den Vorsitz für den weiteren Verlauf der konstituierenden Sitzung.
Anlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt entsprechend der vorliegenden Vorschläge.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |