Sachverhalt:
Gemäß § 57 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
können sich mindestens zwei Ratsmitglieder zu einer Fraktion oder Gruppe
zusammenschließen.
Aufgrund der derzeit geltenden Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die
Ortsräte, den Verwaltungsausschuss und die Ratsausschüsse vom 03. November 2011
sind Fraktionen Zusammenschlüsse von mindestens zwei Ratsmitgliedern, die der
gleichen Partei oder Wählergruppe angehören.
Gruppen sind andersartige Zusammenschlüsse von mindestens zwei
Ratsmitgliedern.
Auch Fraktionen können sich zu einer Gruppe zusammenschließen. Die
Gruppe hat anstelle der beteiligten Fraktionen sämtliche Rechte und Pflichten
nach dem NKomVG und der Geschäftsordnung.
Fraktionen und Gruppen haben ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie
ihre Mitglieder sofort dem Ratsvorsitzenden schriftlich anzuzeigen und dabei
ihren Vorsitzenden anzugeben. Der Ratsvorsitzende unterrichtet unverzüglich den
Rat und die Bürgermeisterin.
Da Fraktionen und Gruppen eigene Vorschlagsrechte in Bezug auf die in
der konstituierenden Sitzung anstehenden Wahlen haben, sollten die Fraktionen
und Gruppen, die sich bis zur konstituierenden Sitzung des Rates bilden, dem
bisherigen Ratsvorsitzenden Rolf Flerlage und/oder der Bürgermeisterin
schriftlich bis zur konstituierenden Sitzung eine entsprechende Mitteilung
zukommen lassen, damit das älteste anwesende, in der Sitzung hierzu bereite
Ratsmitglied, das bis zur Wahl des neuen Ratsvorsitzenden die Sitzungsleitung
innehat, dem Rat hierzu berichten kann.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |