Betreff
Rückbau des Bahnüberganges Bahnwinkel - Positionierung der Gemeinde in einem Planfeststellungsverfahren
Vorlage
BV/134/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die VLO GmbH als Betreiber der Regionalbahnlinie Bohmte-Schwegermoor beabsichtigt den Bahnübergang an der Straße Bahnwinkel umzurüsten. Der derzeit für den fließenden Verkehr freigegebene Bahnübergang soll gesperrt und zurückgebaut werden. Anlass für diese Überlegungen seitens der VLO geben regelmäßige Sicherheitsaudits mit der Eisenbahnbetriebssicherheit, die seit längerer Zeit eine Lösung der bestehenden Problemlage einfordert. Es ist beabsichtigt, den Bahnübergang so umzugestalten, dass lediglich Fußgänger und Radfahrer die Gleise an der dortigen Stelle noch passieren können.

 

In diesem Zusammenhang wird auf die beigefügte Planskizze verwiesen. Aus dieser ist ersichtlich wie sich der Bahnübergang nach erfolgtem Umbau darstellen könnte.

 

Im Vorfeld eines hierfür noch einzuleitenden Planfeststellungsverfahrens hat es am 09.03.2021 einen Termin vor Ort gegeben, an dem neben den Planungsbüro Contrack und der VLO auch Vertreter der Polizei sowie der AWIGO teilgenommen haben.

 

Grundsätzlich favorisiert die VLO die oben skizzierte Lösung. Die Kosten, die mit einem Rückbau der Gleisquerung und der Anbringung entsprechender Sperrbaken verbunden wären, belaufen sich auf rund 112 TEUR brutto.

 

Alternativ könnte eine technische Sicherung des Bahnüberganges als Lösung in Betracht gezogen werden. Bei einer Beschrankung des Bahnüberganges sowie einer entsprechend anzubringenden Lichtzeichenanlage würden Kosten von rund 394 TEUR brutto entstehen. Für die dafür benötigte Ausweitung des Straßenkörpers würden zudem 75 m² Grundstücksfläche zusätzlich benötigt. Ob diese Flächen überhaupt erworben werden könnten, wäre noch dezidiert zu prüfen.

 

Hierzu wird auf die ebenfalls beigefügte Karte verwiesen, aus deren der Trassenverlauf und die benötigten Grundstücksteile erkennbar sind.

 

Für die Kostenverteilung finden die Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) Anwendung. Demnach würden die entstehenden Kosten nach einer abschließenden Kreuzungsvereinbarung zwischen VLO, Gemeinde und Land gedrittelt. Ob das Land bzw. der Streckenträger eine Kostenübernahme akzeptieren würde, wenn es eine günstigere Lösung für den Bahnübergang Bahnwinkel geben könnte, ist derzeit völlig offen.

 

Für die Umbaumaßnahme ist wie bereits erläutert ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dieses Verfahren führt die NLStBV. Es wird eine gemeinsam getragene Lösung angestrebt. Letztlich entscheidet bei Dissens jedoch die verfahrensführende Behörde unabhängig davon, welche  Positionierung die Gemeinde hierzu einnimmt.

 

Im Nachgang zum Gespräch am 09.03.2021 wurde vereinbart, dass an der Straße Bahnwinkel ein Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt werden soll, um die täglichen Querungen des Bahnüberganges ermitteln zu können. Die Messungen erfolgten im Zeitfenster vom 03.05. bis zum 07.05.2021. Daraus resultiert die Erkenntnis, dass der Bahnübergang Bahnwinkel pro Tag im Schnitt von rund 80 Verkehrsteilnehmern gequert wird.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Verwaltungsausschuss entscheidet über die Positionierung der Gemeinde Bohmte in dem noch zu initiierenden Planfeststellungsverfahren entsprechend seiner Beratungen.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt