Sachverhalt:
1)
Mit Beschluss des Rates vom 13.12.2012 ist die derzeitige gültige 5.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte vom 28. November 1994 zum
01.01.2013 in Kraft getreten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung in zwei Punkten zu ändern.
a)
Die derzeit gültige Satzung enthält keine Angaben von Kursgebühren für die
Abrechnung von Schwimmkursen für Kinder.
Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Bäder der Gemeinde Bohmte wie auch
andere Bäder über Monate nicht in Betrieb, da gem. der Corona-Verordnung des
Landes Niedersachsen die Bäder für den Publikumsverkehr geschlossen werden
mussten. Weiterhin konnten auch die Schulen und die Kindertagestätten die Bäder
wegen ihrer Hygienevorgaben nicht nutzen.
Aufgrund des monatelangen Stillstandes in der Schwimmausbildung der Kinder
möchte die Gemeinde Bohmte das Angebot der Seepferdchenkurse für Kinder in den
Bädern der Gemeinde ausweiten.
Die Kapazitäten, die benötigt werden, sollen ab der Freibadsaison 2021
erhöht zur Verfügung gestellt werden.
Es wird daher vorgeschlagen, in § 1 der Gebührensatzung folgenden Punkt
hinzuzufügen:
Schwimmkurse
a)
Kinder 60,00
€
In der Kursgebühr sind keine Eintrittsgelder
einkalkuliert. Diese werden separat nach der genannten Gebührenordnung
abgerechnet. Der Kurs ist für die Kinder beendet, wenn sie das entsprechende
Schwimmabzeichen mit einer entsprechenden Ablegung der Prüfung erlangt haben.
Die DLRG Obere Hunte bietet ebenfalls für Kinder
in der Freibadsaison 2021 Schwimmkurse an.
b)
Für
Alleinerziehende gibt es derzeit in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades
und des Freibades der Gemeinde Bohmte keine gesonderte preisliche Regelung. Bis
jetzt werden diese Familien ebenfalls unter der Kategorie „Familie“ bei den
Jahres- und Saisonkarten abgerechnet. Die Verwaltung schlägt vor, eine
Jahreskarte und eine Saisonkarte/Freibad für Familien von Alleinerziehenden
einzuführen.
Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die
ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit
einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in
ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sogenannte Einelternfamilie).
Unter den § 1 der Gebührensatzung sollten somit folgende Punkte hinzugefügt
werden (Änderung in rot). Die dargestellten Rechenwege werden nicht in die
Satzung mit aufgenommen.
Saisonkarte Freibad
a) Erwachsene 70,00
€
b) Kinder und Jugendliche 30,00
€
c) Familie 130,00
€
= (70 €+30 €+30 € ) /1 Erw.+ 2 Kinder
d) Familie Alleinerziehende 95,00
€
=
(35 €+30 €+30 €) /0,5 Erw.+2 Kinder
Jahreskarte
a) Erwachsene 140,00
€
b) Kinder und Jugendliche 50,00
€
c) Familie 220,00
€
=
(140 €+50 €+50 €-20 €) /1Erw.+ 2 Kinder -20 €
d) Familie Alleinerziehende 150,00
€
=
(70 €+50 €+50 €-20 €) /0,5 Erw.+ 2 Ki -20 €
2)
Mit Beschluss des Rates vom 08.12.2003 ist die derzeit gültige Satzung über
die Benutzung des Hallenbades und des Freibades zum 01.01.2004 in Kraft getreten.
Gem. § 5 „Allgemeines Verhalten der
Badegäste“ Absatz 7 Nr. i) besteht folgende Regelung:
„Nicht
gestattet ist in den Bädern:
Tauchgeräte
und Schwimmflossen zu verwenden, mit Ausnahme der DLRG-und DRK- Mitglieder
während der Übungsstunden“
Die Verwaltung schlägt vor, die genannte
Regelung wie folgt abzuändern:
„Nicht
gestattet ist in den Bädern:
Tauchgeräte
und Schwimmflossen zu verwenden, mit Ausnahme der DLRG-und DRK-
Mitglieder während der Übungsstunden und der Angehörigen
der örtlichen Tauchgruppe nach Abschluss einer entsprechenden
Nutzungsvereinbarung.“
Begründung:
In den Bädern der Gemeinde Bohmte schwimmen
durchaus Personen sehr gerne mit Flossen aus z. B. Trainingszwecken. Auch
Kinder nutzen gerne Schwimmflossen, um sich im Wasser spielerisch
auszuprobieren.
Für die Nutzung von Tauchgeräten in den
Bädern der Gemeinde Bohmte ist derzeit lt. Satzung ausschließlich die DLRG und
das DRK befugt. Eine örtliche Tauchgruppe möchte ebenfalls die Bäder der
Gemeinde Bohmte auch mit Tauchgeräten nutzen. Eine vertragliche Vereinbarung
soll die Nutzung von Tauchgeräten in den Bädern entsprechend regeln.
Anlagen:
-
5.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte
-
Entwurf 6.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des
Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte
-
gültige
Satzung der Gemeinde Bohmte über die Benutzung des Hallenbades und Freibades
Bohmte
-
Entwurf
der neuen Satzung der Gemeinde Bohmte über die Benutzung des Hallenbades und
Freibades Bohmte
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die
entsprechenden Änderungen der genannten Satzungen der Gemeinde Bohmte für den
Bereich der Bäder, wie in der Vorlage dargestellt, rückwirkend zum 01.06.2021
abzuändern.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |