Betreff
Änderungen der Satzung für den Betrieb der Bäder/ Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bäder
Vorlage
BV/127/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

1)

Mit Beschluss des Rates vom 13.12.2012 ist die derzeitige gültige 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte vom 28. November 1994 zum 01.01.2013 in Kraft getreten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung in zwei Punkten zu ändern.

 

a)

Die derzeit gültige Satzung enthält keine Angaben von Kursgebühren für die Abrechnung von Schwimmkursen für Kinder.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie waren die Bäder der Gemeinde Bohmte wie auch andere Bäder über Monate nicht in Betrieb, da gem. der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen die Bäder für den Publikumsverkehr geschlossen werden mussten. Weiterhin konnten auch die Schulen und die Kindertagestätten die Bäder wegen ihrer Hygienevorgaben nicht nutzen.

 

Aufgrund des monatelangen Stillstandes in der Schwimmausbildung der Kinder möchte die Gemeinde Bohmte das Angebot der Seepferdchenkurse für Kinder in den Bädern der Gemeinde ausweiten.

 

Die Kapazitäten, die benötigt werden, sollen ab der Freibadsaison 2021 erhöht zur Verfügung gestellt werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, in § 1 der Gebührensatzung folgenden Punkt hinzuzufügen:

 

Schwimmkurse

a) Kinder                                                                                                                              60,00 €

 

In der Kursgebühr sind keine Eintrittsgelder einkalkuliert. Diese werden separat nach der genannten Gebührenordnung abgerechnet. Der Kurs ist für die Kinder beendet, wenn sie das entsprechende Schwimmabzeichen mit einer entsprechenden Ablegung der Prüfung erlangt haben.

 

Die DLRG Obere Hunte bietet ebenfalls für Kinder in der Freibadsaison 2021 Schwimmkurse an. 

 

b)

Für Alleinerziehende gibt es derzeit in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte keine gesonderte preisliche Regelung. Bis jetzt werden diese Familien ebenfalls unter der Kategorie „Familie“ bei den Jahres- und Saisonkarten abgerechnet. Die Verwaltung schlägt vor, eine Jahreskarte und eine Saisonkarte/Freibad für Familien von Alleinerziehenden einzuführen.

 

Alleinerziehende sind Mütter oder Väter, die ledig, verwitwet, dauernd getrennt lebend oder geschieden sind und nicht mit einem anderen Erwachsenen, jedoch mit ihrem Kind oder ihren Kindern in ständiger Haushaltsgemeinschaft zusammenleben (sogenannte Einelternfamilie).

 

Unter den § 1 der Gebührensatzung sollten somit folgende Punkte hinzugefügt werden (Änderung in rot). Die dargestellten Rechenwege werden nicht in die Satzung mit aufgenommen.

 

 

Saisonkarte Freibad

a) Erwachsene                                                                                                                  70,00 €

b) Kinder und Jugendliche                                                                                            30,00 €

c) Familie                                                                                                                          130,00 €

                                                                                                                                          = (70 €+30 €+30 € ) /1 Erw.+ 2 Kinder

d) Familie Alleinerziehende                                                                                          95,00 €

                                                                                                                                          = (35 €+30 €+30 €) /0,5 Erw.+2 Kinder

 

Jahreskarte

a) Erwachsene                                                                                                                140,00 €

b) Kinder und Jugendliche                                                                                            50,00 €

c) Familie                                                                                                                          220,00 €

                                                                                                                                        = (140 €+50 €+50 €-20 €) /1Erw.+ 2 Kinder -20 €

d) Familie Alleinerziehende                                                                                        150,00 €

                                                                                                                                          = (70 €+50 €+50 €-20 €) /0,5 Erw.+ 2 Ki -20 €

 

2)

Mit Beschluss des Rates vom 08.12.2003 ist die derzeit gültige Satzung über die Benutzung des Hallenbades und des Freibades zum 01.01.2004 in Kraft getreten.

 

Gem. § 5 „Allgemeines Verhalten der Badegäste“ Absatz 7 Nr. i) besteht folgende Regelung:

 

Nicht gestattet ist in den Bädern:

Tauchgeräte und Schwimmflossen zu verwenden, mit Ausnahme der DLRG-und DRK- Mitglieder während der Übungsstunden“

 

Die Verwaltung schlägt vor, die genannte Regelung wie folgt abzuändern:

Nicht gestattet ist in den Bädern:

Tauchgeräte und Schwimmflossen zu verwenden, mit Ausnahme der DLRG-und DRK- Mitglieder während der Übungsstunden und der Angehörigen der örtlichen Tauchgruppe nach Abschluss einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung.“

 

Begründung:

In den Bädern der Gemeinde Bohmte schwimmen durchaus Personen sehr gerne mit Flossen aus z. B. Trainingszwecken. Auch Kinder nutzen gerne Schwimmflossen, um sich im Wasser spielerisch auszuprobieren.

Für die Nutzung von Tauchgeräten in den Bädern der Gemeinde Bohmte ist derzeit lt. Satzung ausschließlich die DLRG und das DRK befugt. Eine örtliche Tauchgruppe möchte ebenfalls die Bäder der Gemeinde Bohmte auch mit Tauchgeräten nutzen. Eine vertragliche Vereinbarung soll die Nutzung von Tauchgeräten in den Bädern entsprechend regeln.

 


Anlagen:

 

-       5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte

 

-       Entwurf 6. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Hallenbades und des Freibades der Gemeinde Bohmte

 

-       gültige Satzung der Gemeinde Bohmte über die Benutzung des Hallenbades und Freibades Bohmte

 

-       Entwurf der neuen Satzung der Gemeinde Bohmte über die Benutzung des Hallenbades und Freibades Bohmte

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die entsprechenden Änderungen der genannten Satzungen der Gemeinde Bohmte für den Bereich der Bäder, wie in der Vorlage dargestellt, rückwirkend zum 01.06.2021 abzuändern.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt