Sachverhalt:
In der Innenfläche des Kreisverkehres im Bereich der Schwagstorfer Straße / Bramscher Weg, in Hunteburg, wurden im Zuge der Neugestaltung die Märchenfiguren „Max und Moritz“ aus Corten-Stahl aufgestellt.
Da diese Stahlgebilde aufgrund ihrer Höhe von ca. 1,10 und der rostigen Farbe bei Dunkelheit nicht gut zu erkennen sind, hat der Ortsrat Hunteburg den Vorschlag geäußert, das Kunstwerk mit Leuchten anzustrahlen.
Durch die geplante Beleuchtung ist der Kreisverkehr für die Verkehrsteilnehmer besser sichtbar.
Die Stromversorgung und Steuerung die für diese Beleuchtung ist über die bereits installierte Energieversorgung für die alljährlich aufgebaute Weihnachtsbeleuchtung im Innenkreisel ohne Weiteres möglich.
Der Verwaltung Bohmte liegen zwei entsprechende Angebote vor:
- Firma Elektro Nordhoff, Hunteburg 2.523,46 €.
- Firma Hachmann Gartenau, Venne 2.900,00 €
Beide Angebote beinhalten sowohl das Material als auch die Montage der Beleuchtung.
Das Angebot von Firma Nordhoff ist so noch bis zum 18.06.2021 gültig.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über Mittel des Ortsrates.
Das Angebot der Firma Nordhoff wird seitens des Fachdienstes 5 als angemessen gewertet.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat Hunteburg beschließt die Erteilung des Auftrages an den günstigsten Bieter, Firma Nordhoff aus Hunteburg, zum Preis von 2.523,46 €.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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2.523,46 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
11110 |
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Kostenstelle: |
000003 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |