In der Ortsratssitzung am 12.11.2020 wurde im Rahmen der Vorstellung der
Auswertung der Radar-Displays die Frage nach weiteren potentiellen Standorten
für weitere Radar-Displays aufgeworfen.
Als weiterer Standort wurde die Dammer Straße (L 80), Laterne im Bereich
der Querungshilfe L 80 / Im Sonnenwinkel, vorgeschlagen. Dieser Standort liegt
außerhalb der verkehrsrechtlichen Ortsdurchfahrt und würde somit keine
Zustimmung durch den Straßenbaulastträger finden. Die verkehrsrechtliche
Ortsdurchfahrt befindet sich an der Elzebrücke. Unter dem Vorbehalt der
Zustimmung des Straßenbaulastträgers wäre die Anbringung eines weiteren
Radar-Displays ab der Elzebrücke denkbar. Eine durchgängige
Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h besteht in diesem Bereich bis in Höhe
Dammer Straße, Haus Nr. 31.
Im weiteren Verlauf wechselt die vorgeschriebene Geschwindigkeit temporär
auf 30 km/h. Eine Einstellung auf temporär unterschiedliche Geschwindigkeiten
ist technisch grundsätzlich möglich, jedoch nicht bei den Modellen des bisherigen
Lieferanten der Radar-Displays
.
Im Straßenverlauf der Dammer Straße befinden sich die Straßenlaternen
zunächst ortseinwärts fahrend linksseitig der Straße. Die Radar-Displays sind
bisher ortseinwärts rechtsseitig aufgestellt worden. Sollte an dieser
Vorgehensweise festgehalten werden, so käme für diesen Standort ein
solarbetriebenes Radar-Display zum Tragen. Alternativ zur Anschaffung eines
weiteren Radar-Displays, besteht die Möglichkeit, das vorhandene
solarbetriebene Radar-Display an der Hauptstraße, Höhe Haus Nr. 41, rotierend
mit dem Standort an der Dammer Straße einzusetzen.
Die Anschaffungskosten für ein weiteres Radar-Display belaufen sich auf
2.300 € bis 2.600 €.
Anlagen:
Beschluss:
Der Ortsrat Hunteburg beschließt über das weitere Vorgehen in dieser Sache entsprechend dem Verlauf seiner Beratungen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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2.600 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
11110 |
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Kostenstelle: |
000003 |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |