Betreff
Bebauungsplan Nr. 114 "Im Gänseorte" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/039/2021
Aktenzeichen
610-22-114
Art
Beschlussvorlage

Im Bereich des Bramscher Wegs gegenüber dem Baugebiet „Bramscher Weg“ sind mit den Eigentümern der Flurstücke 17, 23, 24 und 25 der Flur 15, Gemarkung Welplage, Einigungen zum Erwerb bzw. Tausch der Flächen erzielt worden. Der Kaufvertrag zum Flurstück 25 konnte zwischenzeitlich geschlossen werden. Der Tauschvertrag für das Flurstück 17 wird Anfang März 2021 notariell beurkundet. Die Kaufverträge für den Erwerb der Flurstücke 23 und 24 sind in Vorbereitung. Der Eigentümer des Flurstücks 18 hat kein Interesse am Verkauf seines Grundstücks bekundet. In der anliegenden Karte ist der Geltungsbereich dargestellt. Die im östlichen Bereich vorhandene Wohnbebauung ist mit aufgenommen worden, um einheitliche Bedingungen zu schaffen.

 

Um insgesamt für die Errichtung zusätzlicher Wohnbebauung eine den städtebaulichen Erfordernissen angepasste planungsrechtliche Grundlage auf den erworbenen bzw. zu erwerbenden Flächen zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Eine vorab in Auftrag gegebene Geruchsimmissionsprognose hat ergeben, dass ein schmaler Streifen entlang der Straße „An der Furth“ nicht für Wohnbebauung geeignet ist. Hier wird der in Wohngebieten einzuhaltende Immissionswert von 10% der Jahresstunden knapp überschritten.

 

Um potenzielle Beeinträchtigungen von möglicherweise betroffenen Fledermaus- und Vogelarten im Vorfeld eines geplanten Vorhabens einschätzen zu können, ist das Büro Kohlbrecher & Korte, Osnabrück beauftragt worden, einen Fachbeitrag Artenschutz zu erstellen. Dieser liegt zwischenzeitlich vor. Hiernach kommt es unter Berücksichtigung von Vermeidungs-/CEF-Maßnahmen nicht zur Auslösung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG.

 

Grundsätzlich ist auch der von einem Vorhaben ausgehende und die vorhandene Nachbarschaft einwirkende Lärm zu untersuchen. Aufgrund der direkten Lage an der Kreisstraße 419 „Bramscher Weg“ ist eine schalltechnische Beurteilung erforderlich. Seitens der Verwaltung werden derzeit Angebote hierfür eingeholt.

 

Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss werden Angebote von Planungsbüros eingeholt. Nach anschließender Auftragserteilung an das günstigst bietende Büro werden die Entwurfsunterlagen vorbereitet und in den Gremien vorgestellt und beraten.  

 


Anlagen:

 

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 114 „Im Gänseorte“ aufzustellen.

 

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt