Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen hat sich in seiner Sitzung am
09. September 2019 dafür ausgesprochen zum 01.01.2020, die Gemeindestraßen
Tannenkamp, Goetheweg, Schillerstraße und Lange Straße ab Hasenpad aus der
maschinellen Straßenreinigung herauszunehmen sowie die Umstellung der
einseitigen Reinigung auf der Südseite im Bereich zwischen Hasenpad und
Schillerstraße.
Bei Streichung oder Änderung von Straßen oder Teilbereichen von Straßen
für die maschinelle Straßenreinigung ist die Satzung über die Reinigung der
öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Bohmte vom 21. März 2005
in der aktuellen Fassung anzupassen und die Anlage zu § 1 Abs. 6 der Verordnung
(Straßenverzeichnis II Nr. 2) um die zu streichenden Straßenbereiche abzuändern.
Dabei handelt es sich um das Verzeichnis der Straßen, bei denen Fahrbahn und
Gossen nicht zu reinigen sind.
Der Entwurf der 4. Änderung der Satzung über die Reinigung der
öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Bohmte ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt die Satzung zur 4. Änderung der
Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in der
Gemeinde Bohmte in der beigefügten Fassung.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |