Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf das beigefügte Schreiben des Wasserverbandes Wittlage vom 10. September 2019 nebst den ebenfalls beigefügten Anlagen verwiesen.
Den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Bohmte in der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Wittlage sollte eine entsprechende Weisung i. S. d. § 138 Absatz 1 Satz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erteilt werden.
Anlagen:
Beschluss:
2)
Der Rat
beschließt, sich bei der Entscheidung über die Entgeltanpassung in den
Beitragsabteilungen Wasserversorgung Belm / Schmutzwasserbeseitigung Belm /
Niederschlagswasserbeseitigung Belm zum 01.01.2020 dem Votum der Gemeinde Belm
anzuschließen.
3)
Die Vertreter der Gemeinde Bohmte im Gremium des Wasserverbandes
Wittlage werden gemäß § 138 Abs. 1 Satz 2 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes angewiesen, entsprechend zu votieren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |