Sachverhalt:
Gegenstand der BürgerWärme Bohmte eG ist die Versorgung der Mitglieder mit Wärme und sonstigen Produkten und Dienstleistungen für die Planung, Errichtung, Betrieb und Unterhaltung von Wärmenetzen.
Die Gemeinde Bohmte trägt dabei einen Genossenschaftsanteil von 1.000,00 €.
Jeder Genosse entsendet eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Generalversammlung.
Bis zum seinem Ausscheiden am 31. Oktober 2019 war Bürgermeister Klaus Goedejohann Vertreter der Gemeinde Bohmte in der Generalversammlung. Im Verhinderungsfalle wurde er durch die allgemeine Vertreterin Tanja Strotmann vertreten. Der bisherige Bürgermeister ist zudem vom Aufsichtsrat zum Vorstandsmitglied berufen worden. Der Vorstand hat ihn zum Vorsitzenden des Vorstandes gewählt.
Da nur eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen ist, wählt der Rat nach den Bestimmungen des § 67 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Gewählt wird schriftlich; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitglieds ist geheim zu wählen.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Das Los zieht der Ratsvorsitzende.
Der/die Vertreter/in und der/die Stellvertreter/in der Gemeinde Bohmte in der Gesellschafterversammlung der oleg sind in ihrer Tätigkeit nach § 138 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat wählt NN als Vertreter/in der Gemeinde Bohmte in der Generalversammlung der BürgerWärme Bohmte eG.
Der Rat wählt NN als Stellvertreter/in des/der Vertreters/in in der Generalversammlung der BürgerWärme Bohmte eG.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |