Sachverhalt:
Gemäß § 81 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) findet die Vereidigung der Bürgermeisterin in der Sitzung des Rates statt, die auf die Begründung des Beamtenverhältnisses folgt. Mit der Wahl zur Bürgermeisterin am 26. Mai 2019 beginnt das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Bürgermeisterin Tanja Strotmann am 1. November 2019. Insofern erfolgt die Vereidigung in der Sitzung des Rates der Gemeinde Bohmte am 4. November 2019.
Das neue Beamtenverhältnis auf Zeit für Frau Strotmann als Bürgermeisterin ersetzt das ursprünglich bis zum 31.01.2024 laufende Beamtenverhältnis auf Zeit ab dem 1. November 2019 ohne Unterbrechung. Insofern ist die Bürgermeisterin zwar von der Eidesleistung befreit, dennoch ist es ausdrücklicher Wunsch der neuen Bürgermeisterin, durch eine erneute Eidesleistung deutlich zu machen, dass ein neues Beamtenverhältnis begründet wird. Insoweit steht ihr die Möglichkeit einer erneuten Eidesleistung offen.
Die Eidesleistung wird gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 NKomVG vom 1. stv. Bürgermeister vorgenommen.
Anlagen:
Beschluss:
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |