Sachverhalt:
Mit
Beschluss des Rates am 13.12.2018 wurde die erste Förderrichtlinie Vereine der Gemeinde Bohmte verabschiedet (siehe
Anhang). Die Förderrichtlinie ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten.
In
der Förderrichtlinie wird deutlich unter I., dass Förderungen nur dann erfolgen
können, wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen. Unter I.6 wird die aktive
Jugendarbeit eines Vereins genannt. Derzeit besagt die Richtlinie daher, dass
ein Verein, der keine aktive Jugendarbeit betreibt, keinen Zugang zu den
Förderungen nach dieser Richtlinie erhält.
Um
Vereinen ohne eine aktive Jugendarbeit eine Förderung zu ermöglichen, wäre
Nummer I.6 aus der Richtlinie:
„6. und selbst eine aktive
Jugendförderung betreibt“
zu
streichen.
Die
Sportplatzpflege wurde in der genannten Richtlinie wie folgt formuliert:
Den Sportvereinen wird als
Entschädigung für die Pflege der Sportanlagen ein Betrag von 1,20 € pro m²
gewährt. Die Förderung der Sportplatzpflege bezieht sich auf die Größe der
Sportplatzflächen, die zum Zeitpunkt des Richtlinienerlasses Grundlage der
aktuell bestehenden Vereinbarungen mit den Sportvereinen sind.
Voraussetzung für die Gewährung einer
Pflegepauschale ist der Abschluss eines entsprechenden Pflegevertrages mit der
Gemeinde.“
Mit
Beschluss des Rates der Gemeinde Bohmte am 13.12.2018 wurde der Gesamtbetrag
für die Sportplatzpflege somit ausgehend von den aktuellen vertraglich
vereinbarten Zuschüssen für das Jahr 2019 um 8.339,40 € auf 61.061,40 €
angehoben. In einem persönlichen Gespräch mit den 3 Vereinsvorsitzenden der
betreffenden Sportvereine SC Herringhausen, TV 01 Bohmte und dem Hunteburger
Sportverein konnten die 3 Vereine eine einvernehmliche Regelung über die
Aufteilung des gesamten Sportplatzpflegebudgets erzielen:
Jeder der 3 Vereine erhält das
ihm zustehende Sportplatzpflegebudget für das Jahr 2019 gem. der bestehenden
vertraglichen Vereinbarungen der einzelnen Sportvereine mit der Gemeinde
Bohmte:
SC Herringhausen: 12.607,00
€
Hunteburger Sportverein: 22.922,00
€
TV 01 Bohmte: 17.193,00
€
Summe: 52.722,00
€
Das zusätzlich beschlossene
Pflegebudget i. H. v. 8.339,40 € wird zu gleichen Teilen i. H. v. 2.279,80 € an
die 3 genannten Sportvereine zusätzlich pro Jahr ausgezahlt.
Tabellarische
Darstellung der Vereinbarung:
Vereine |
Zuschuss 2019 lt. Pflegevertrag |
Aufteilung des Pflegebudgets i. H. v.
61.061,40 € gem. der Einigung der Sportvereine(SCH, HSV, TV01) |
Differenz |
SC Herring-hausen |
12.607,00 € |
15.386,80 € |
2.779,80 € |
HSV |
22.922,00 € |
25.701,80 € |
2.779,80 € |
TV01 |
17.193,00 € |
19.972,80 € |
2.779,80 € |
Summe |
52.722,00 € |
61.061,40 € |
8.339,40 € |
Um
die Förderrichtlinie bzgl. der Sportplatzpflege entsprechend anzupassen wird
vorgeschlagen die Förderrichtlinie unter II.1.b)
Pflege der Sportanlagen wie folgt abzuändern und zu formulieren:
„Der Rat der Gemeinde Bohmte
beschließt eine entsprechende Gesamtpflegepauschale für die Pflege der
Sportplätze.
Die bereitgestellte Förderung der
Sportplatzpflege wird aufgrund einer einvernehmlichen Vereinbarung der
betreffenden Vereine auf die Vereine aufgeteilt.
Voraussetzung für die Gewährung einer
jährlichen Pflegepauschale nach dieser Richtlinie ist der Abschluss eines
entsprechenden Pflegevertrages mit der Gemeinde Bohmte.“
Anlagen:
Förderrichtlinie Vereine (aktueller Stand)
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschliesst, die genannten Änderungen in der Förderrichtlinie Vereine vorzunehmen und die Förderrichtlinie entsprechend abzuändern. Die finanziellen Auswirkungen sind entsprechend in dem Haushalt der Gemeinde Bohmte einzuplanen
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |