Betreff
Förderrichtlinie Vereine
Vorlage
BV/020/2019
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Rates am 13.12.2018 wurde die erste Förderrichtlinie Vereine der Gemeinde Bohmte verabschiedet (siehe Anhang). Die Förderrichtlinie ist zum 01.01.2019 in Kraft getreten.

 

In der Förderrichtlinie wird deutlich unter I., dass Förderungen nur dann erfolgen können, wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen. Unter I.6 wird die aktive Jugendarbeit eines Vereins genannt. Derzeit besagt die Richtlinie daher, dass ein Verein, der keine aktive Jugendarbeit betreibt, keinen Zugang zu den Förderungen nach dieser Richtlinie erhält.

 

Um Vereinen ohne eine aktive Jugendarbeit eine Förderung zu ermöglichen, wäre Nummer I.6 aus der Richtlinie:

 

„6. und selbst eine aktive Jugendförderung betreibt“

 

zu streichen.

 

Die Sportplatzpflege wurde in der genannten Richtlinie wie folgt formuliert:

 

Den Sportvereinen wird als Entschädigung für die Pflege der Sportanlagen ein Betrag von 1,20 € pro m² gewährt. Die Förderung der Sportplatzpflege bezieht sich auf die Größe der Sportplatzflächen, die zum Zeitpunkt des Richtlinienerlasses Grundlage der aktuell bestehenden Vereinbarungen mit den Sportvereinen sind.

 

Voraussetzung für die Gewährung einer Pflegepauschale ist der Abschluss eines entsprechenden Pflegevertrages mit der Gemeinde.“

 

Mit Beschluss des Rates der Gemeinde Bohmte am 13.12.2018 wurde der Gesamtbetrag für die Sportplatzpflege somit ausgehend von den aktuellen vertraglich vereinbarten Zuschüssen für das Jahr 2019 um 8.339,40 € auf 61.061,40 € angehoben. In einem persönlichen Gespräch mit den 3 Vereinsvorsitzenden der betreffenden Sportvereine SC Herringhausen, TV 01 Bohmte und dem Hunteburger Sportverein konnten die 3 Vereine eine einvernehmliche Regelung über die Aufteilung des gesamten Sportplatzpflegebudgets erzielen:

 

Jeder der 3 Vereine erhält das ihm zustehende Sportplatzpflegebudget für das Jahr 2019 gem. der bestehenden vertraglichen Vereinbarungen der einzelnen Sportvereine mit der Gemeinde Bohmte:

SC Herringhausen:                         12.607,00 €

Hunteburger Sportverein:          22.922,00 €

TV 01 Bohmte:                 17.193,00 €

Summe:                                             52.722,00 €

Das zusätzlich beschlossene Pflegebudget i. H. v. 8.339,40 € wird zu gleichen Teilen i. H. v. 2.279,80 € an die 3 genannten Sportvereine zusätzlich pro Jahr ausgezahlt.

 

Tabellarische Darstellung der Vereinbarung:

 

Vereine

Zuschuss 2019 lt. Pflegevertrag

Aufteilung des Pflegebudgets i. H. v. 61.061,40 € gem. der Einigung der Sportvereine(SCH, HSV, TV01)

Differenz

SC Herring-hausen

12.607,00 €

15.386,80 €

2.779,80 €

HSV

22.922,00 €

25.701,80 €

2.779,80 €

TV01

17.193,00 €

19.972,80 €

2.779,80 €

Summe

52.722,00 €

61.061,40 €

8.339,40 €

 

Um die Förderrichtlinie bzgl. der Sportplatzpflege entsprechend anzupassen wird vorgeschlagen die Förderrichtlinie unter II.1.b) Pflege der Sportanlagen wie folgt abzuändern und zu formulieren:

 

„Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt eine entsprechende Gesamtpflegepauschale für die Pflege der Sportplätze.

 

Die bereitgestellte Förderung der Sportplatzpflege wird aufgrund einer einvernehmlichen Vereinbarung der betreffenden Vereine auf die Vereine aufgeteilt.

 

Voraussetzung für die Gewährung einer jährlichen Pflegepauschale nach dieser Richtlinie ist der Abschluss eines entsprechenden Pflegevertrages mit der Gemeinde Bohmte.“

 


Anlagen:

Förderrichtlinie Vereine (aktueller Stand)

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Bohmte beschliesst, die genannten Änderungen in der Förderrichtlinie Vereine vorzunehmen und die Förderrichtlinie entsprechend abzuändern. Die finanziellen Auswirkungen sind entsprechend in dem Haushalt der Gemeinde Bohmte einzuplanen

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt