Der Verwaltungsausschuss hat am 14.06.2016 die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 108 “In der Oelinger Heide” und die Aufstellung der 20. Änderung
des Flächennutzungsplans beschlossen.
In der Sitzung am 07. März 2018 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen,
das frühzeitige Beteiligungsverfahren mit zwei Entwurfsvarianten durchzuführen.
Im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind
die Bürgerinnen und Bürger am 20. Juni 2018 in der Schützenhalle
Stirpe-Oelingen öffentlich unterrichtet worden und hatten somit Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung. In diesem Termin wurde die Variante 2, in der das
Regenrückhaltebecken mittig als Dorfanger angelegt werden soll, bereits favorisiert.
Anschließend ist das frühzeitige Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1
BauGB mit Schreiben vom 25. Juni 2018 eingeleitet und den Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben worden, sich bis zum
03. August 2018 zu der beabsichtigten Planung zu äußern. Aus den vorgebrachten
Stellungnahmen ergeben sich keine Gründe, die zu einer Änderung der
Planentwürfe für den Bebauungsplan Nr. 108 “In der Oelinger Heide” oder zur 20.
Änderung des Flächennutzungsplans führen.
Seitens der Verwaltungs wird ebenfalls das zentral gelegene
Rückhaltebecken (Planvariante 2) u.a. aus städtebaulichen Gründen favorisiert.
Die Realisierung eines im Norden an der B51 gelegenen Regenrückhaltebeckens
(Panvariante 1) wird aufgrund enormer Kanallängen vom südlichen Bereich an der
Straße “Am Schützenplatz” bis zum Regenrückhaltebecken an der B51 problematisch
gesehen.
Der Ortsrat Herringhausen-Stirpe-Oelingen und der Ausschuss Bauen, Planen
und Umwelt sollen eine Empfehlung für den Verwaltungsausschuss abgeben, mit
welcher Planvariante weiter geplant werden soll.
Als nächster Verfahrensschritt ist das ordentliche Beteiligungsverfahren
gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen, in dem die Planungen für einen
Monat öffentlich ausgelegt werden und die Behörden und Träger sonstiger Belange
um Stellungnahme gebeten werden. Die darin vorgetragenen Stellungnahmen werden
nach Durchführung des ordentlichen Beteiligungsverfahrens dem Rat zur abschließenden Abwägung
vorgelegt.
Anlagen:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt:
- den vorliegenden Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 108 “In der Oelinger Heide”, der auf der Variante …..
basiert, anzuerkennen und das ordentliche Beteiligungsverfahren nach dem
BauGB durchzuführen,
- den vorliegenden Entwurf zur 20.
Änderung des Flächennutzungsplans anzuerkennen und das ordentliche
Beteiligungsverfahren nach dem BauGB durchzuführen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
||||
Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
|
|
€ |
|
Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
|
€ |
||
|
|
|
|
|
im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
||
|
|
|
Kostenstelle: |
|
|
||||
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
|||
|
|
Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
||
|
Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
|
im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|
|||
Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
|||||||||
|
|
Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
|||||||
|
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||||
Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
|
durch
einen Nachtragshaushalt |