Sachverhalt:
Im Rahmen des
Kinder- und Jugendkonzeptes schlägt das Kinderhaus Wittlager Land gGmbH vor,
die Elternarbeit im Kindergarten- und Grundschulbereich stärker in den Fokus zu
nehmen. Auch im Rahmen der ersten Lenkungsgruppensitzung zum Kinder- und
Jugendkonzept Ende September kam der Wunsch nach einem „Brückenjahr für Eltern“
auf, in dem die Eltern beim Übergang ihrer Kinder vom Kindergarten in die
Grundschule stärker begleitet werden.
Das Land
Niedersachsen hat genau zu diesem Thema ein Förderprogramm ins Leben gerufen.
Das Kinderhaus Wittlager Land gGmbH ist bereit, die Konzeptentwicklung in
Abstimmung mit den Einrichtungen zu übernehmen und zeitnah einen
Förderantrag (max. Fördersumme 56.000 €)
zu stellen.
Bei einem ersten
Abstimmungstreffen mit den Leiterinnen der Kindertagesstätten und Grundschulen und
dem Kinderhaus Wittlager Land am 25.10.2018 haben sich zwei inhaltliche
Schwerpunkte abgezeichnet. Im Mittelpunkt steht dabei die bisherige
Brückenjahrsarbeit. Als wesentliche Schwerpunkte wurde der Blick auf die Kinder
und eine qualitative Verbesserung der personellen und sächlichen Ausstattung,
sowie die Elternarbeit mit der Schwerpunktfrage „Wie bekommen wir die Eltern,
die sonst nicht kommen?“ identifiziert. Es ist fachlich sinnvoll, speziell die
Aktivitäten zu dem Elternschwerpunkt durch die Grundschulsozialarbeit
organisieren und koordinieren zu lassen.
Die Verwaltung
befürwortet die Idee, die Elternarbeit im Kindergarten- und Grundschulbereich
zu intensivieren und das Projekt „Brückenjahr“ in Abstimmung mit den
Leiterinnen der betreffenden Einrichtungen in der Gemeinde Bohmte zu
intensivieren.
Der Antrag des
Kinderhauses Wittlager Land wird neben diesen Personalmitteln auch Sach- und
Personalmittel für die kooperierenden Kindergärten und Schulen beinhalten.
Der Gemeinde Bohmte
entstehen durch dieses Projekt keine weiteren Kosten. Es können dadurch Mittel
eingeworben werden, die dem Gesamtkonzept zur Kinder- und Jugendarbeit in der
Gemeinde zu Gute kommen.
Am 14.12.2018 wurde
vom Gemeinderat zur Fortschreibung des Kinder- und Jugendkonzeptes der Beschluss
gefasst, den finanziellen Rahmen von 255.000 € pro Jahr auch zukünftig nicht zu
überschreiten. Das hatte aufgrund gestiegener Personalkosten die Folge, dass
die offene Jugendarbeit von 1,75 Vollzeitstellen auf 1,25 Stellen gekürzt
werden musste. Die Gesamtsumme wurde wie folgt aufgesplittet:
Frühen präventiven
Hilfen/Schulsozialarbeit an Grundschulen 105.000,00
€
Schulsozialarbeit an der
Oberschule Bohmte 42.400,00 €
Offene Kinder- und
Jugendarbeit 107.600,00
€
Gesamt 255.000,00
€
Die ersten
Erfahrungen in der offenen Jugendarbeit zeigen, dass die Kürzung in der
täglichen Arbeit deutlich spürbar ist. Das Kinderhaus Wittlager Land teilt
hierzu mit, dass es über die Trefföffnungen hinaus kaum möglich sei Projekte
und Veranstaltungen umzusetzen. Die aktuellen Bedürfnisse der Jugendlichen und
die vom Fachpersonal gesehenen Bedarfe können nicht mehr zeitnah in Projekten
bedient werden. Auch Netzwerktreffen oder andere für die Qualität der Arbeit
wichtigen Termine am Nachmittag stellen die Jugendpflege immer wieder vor kaum
zu lösende Probleme, die Treffs zu besetzen. In der Folge müssen erheblich mehr
Trefföffnungen ausfallen als es in der Vergangenheit der Fall war. Eine
kontinuierliche und verlässliche Beziehungsarbeit sei jedoch das oberste Gut
der Jugendarbeit. Diese könne aufgrund der zeitlichen Ressourcen derzeit nicht
mehr gewährleistet werden. Auch für
spontane Beratungsgespräche sei aus selbigem Grund nur sehr schlecht ein
ruhiger Rahmen zu finden. Die offene Jugendarbeit habe dadurch für die
Jugendlichen an Qualität verloren.
Die finanzielle
Förderung durch das Land Niedersachen für das Projekt „Brückenjahr“ im Bereich
der Schulsozialarbeit würde es der Gemeinde ermöglichen innerhalb ihres
gesteckten Finanzrahmens von 255.000,00 € die offene Jugendarbeit zu entlasten
und gute gewachsene Strukturen wiederherzustellen.
Die Verwaltung
schlägt vor, die vom Kinderhaus Wittlager Land eingeworbenen Fördermittel in
das Gesamtbudget für die Kinder- und Jugendarbeit einfließen zu lassen und
mögliche Synergieeffekte für die offene Jugendarbeit zu nutzen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt unter der Voraussetzung,
a) dass zusätzliche Fördermittel eingeworben werden können,
b) der Gemeinde Bohmte keine höheren Kosten entstehen und
c) die übrigen Bereiche des Konzeptes mindestens im bisherigen Umfang weitergeführt werden,
dem Kinderhaus Wittlager Land gGmbH die Möglichkeit einzuräumen, die offene Jugendarbeit bis maximal zu ihrer damaligen Stärke zu aktivieren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |