Betreff
Barrierefreier Zugang Erich-Kästner-Schule Bohmte
Vorlage
BV/183/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Vor dem Eingangsbereich der Erich-Kästner-Schule befindet sich eine mehrstufige Treppe. In der Vergangenheit stellte das kein Problem dar.

 

Die Schulleiterin hat dem Schulträger jetzt mitgeteilt, dass die Notwendigkeit besteht, für die Erich-Kästner-Schule einen barrierefreien Zugang aufgrund eines behinderten Kindes zu schaffen.

 

Herr Frost hat sich die Gegebenheiten vor Ort noch einmal angesehen und hält im Einzelnen folgende bauliche Maßnahmen für erforderlich:

 

  • Zuwegung in stolperfreiem Pflaster,
  • Umbau der Treppenanlage,
  • Umbau bzw. Neuanschaffung von vier Türanlagen,
  • Aufrüstung des Behinderten WC.

 

Nach grober überschlägiger Kostenschätzung sind hier Mittel in einer Höhe von ca. 40.000 € erforderlich.

 

Die Maßnahmen sind zeitlich und sachlich unabweisbar. Der Schulträger ist verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuereinnahme für diese außerplanmäßige Ausgabe heranzuziehen.

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Der Rat beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe zur Schaffung eines barrierefeien Zugangs zur Erich-Kästner-Schule durch Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuereinnahmen zu decken.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

     

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 20                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt