Sachverhalt:
Vor dem Eingangsbereich der Erich-Kästner-Schule befindet sich eine mehrstufige Treppe. In der Vergangenheit stellte das kein Problem dar.
Die Schulleiterin
hat dem Schulträger jetzt mitgeteilt, dass die Notwendigkeit besteht, für die
Erich-Kästner-Schule einen barrierefreien Zugang aufgrund eines behinderten
Kindes zu schaffen.
Herr Frost hat sich
die Gegebenheiten vor Ort noch einmal angesehen und hält im Einzelnen folgende
bauliche Maßnahmen für erforderlich:
- Zuwegung
in stolperfreiem Pflaster,
- Umbau
der Treppenanlage,
- Umbau
bzw. Neuanschaffung von vier Türanlagen,
- Aufrüstung
des Behinderten WC.
Nach grober
überschlägiger Kostenschätzung sind hier Mittel in einer Höhe von ca. 40.000 €
erforderlich.
Die Maßnahmen sind
zeitlich und sachlich unabweisbar. Der Schulträger ist verpflichtet, den
Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuereinnahme für diese
außerplanmäßige Ausgabe heranzuziehen.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat beschließt, die außerplanmäßige Ausgabe zur Schaffung eines barrierefeien Zugangs zur Erich-Kästner-Schule durch Mehreinnahmen bei den Gewerbesteuereinnahmen zu decken.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |