Der Bebauungsplan Nr. 106 “An der Lammert” ist vom Rat der Gemeinde
Bohmte am 15. Juni 2017 als Satzung beschlossen worden und im Amtsblatt
für den Landkreis Osnabrück bekannt
gemacht und in Kraft getreten.
Der Bebauungsplan Nr. 106 „An der Lammert“ sieht eine Planstraße vor, die
der zukünftigen Erschließung des Baugebietes dient. Einhergehend mit der
anstehenden Vergabe der Grundstücke und der Erschließung des Baugebietes müssen
die neue Erschließungsstraße und die Zubringerstraße einen Namen erhalten. Hier
ist angedacht für beide Straßen einen Namen zu vergeben. Dieses ist auch unter
dem Aspekt wichtig, dass für Anträge an die Versorgungsträger, wie RWE und
Deutsche Telekom Straßenbezeichnung und Hausnummern angegeben werden müssen.
Darüber hinaus nimmt die postalische Anschrift auch eine Erschließungsfunktion
wahr.
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) ist für die Benennung und Umbenennung von Straßen und Plätzen
grundsätzlich die Zuständigkeit des Rates gegeben. Wenn zu benennende Straßen
allerdings ausschließlich in einer Ortschaft liegen, so ist gemäß § 93 Abs. 1
Nr. 3 NKomVG der Ortsrat für die Benennung dieser Straße zuständig. Die
Erschließungsstraße für das Baugebiet „An der Lammert“ liegt ausschließlich in
der Ortschaft Hunteburg, so dass der Ortsrat Hunteburg für die Benennung dieser
Straße zuständig ist.
In der Vergangenheit wurden u.a. auch alte Flurbezeichnungen für die
Benennung von Straßennamen verwendet. Alte Flurbezeichnungen befinden sich im
näheren Gebiet, sind aber bereits teilweise vergeben, was auf die
Flurbezeichnungen „Auf dem Schafbrink“, „Ellerkamp“, „Mittelkamp“ und
„Strothkamp“ zutrifft. Eine weitere, noch nicht vergebene Flurbezeichnung wäre
„In der Schlosswand“.
Die Lage der zu benennenden Planstraße mit den Flurbezeichnungen ist der
beigefügten Karte zu entnehmen.
In den Grundstücksvergabeterminen ist von einigen Käufern der Vorschlag
„Zur Alten Schule“ gemacht worden.
Anlagen:
Der Ortsrat Hunteburg beschließt den Straßennamen für die Planstraße im
Baugebiet “An der Lammert”.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |