Sachverhalt:
Die Sparkasse Osnabrück hat den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte am 06.03.2018 Fördermittel aus dem Reinertrag der Lotterie „Sparen und Gewinnen“ zur Verfügung gestellt.
Die Zuwendung verteilt sich auf die Schulen wie folgt:
Grundschule Herringhausen 600,00 €
Oberschule Bohmte 1.000,00 €
Erich-Kästner-Schule 900,00 €
Gesamt 2.500,00 €
Die Volksbank Bramgau-Wittlage eG möchte der Gemeinde Bohmte für die Anschaffung eines Defibrillationsgerätes einen Betrag in Höhe von 2.000,00 € spenden.
Der Rat der Gemeinde Bohmte hat am 23.06.2010 dem Verwaltungsausschuss die Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100 € bis zu einem Wert von 2.000 € übertragen. Bei Zuwendungen über 2.000 € entscheidet der Rat. Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen.
Für die Entscheidung über die Annahme der Zuwendung der Sparkasse Osnabrück ist der Rat der Gemeinde Bohmte zuständig, da in diesem Jahr bereits Zuwendungen in Höhe von insgesamt 3.100,00 € gewährt wurden und somit der Gesamtbetrag von 2.000,00 € überschritten ist. Für die Entscheidung über die Annahme der Zuwendung der Volksbank-Bramgau Wittlage eG ist ebenfalls der Rat zuständig, da in diesem Jahr bereits Zuwendungen in Höhe von 2.200,00 € gewährt wurden.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 18.04.2018 eine Empfehlung an den Rat der Gemeinde Bohmte zur Annahme dieser Zuwendungen gemacht.
Anlagen:
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Bohmte beschließt, die Spende der Sparkasse Osnabrück in Gesamthöhe von 2.500,00 € für die Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte, sowie die Spende der Volksbank Bramgau-Wittlage eG in Höhe von 2.000 € anzunehmen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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4.500 € |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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4.500 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |