Betreff
Rad- und Fußwegesituation an der L 85, Wehrendorfer Straße in der Ortslage Bohmte
Vorlage
BV/067/2018
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Unter Bezug auf die vorhergehenden Beratungen

 

  • im Ausschuss für Verkehr und Wege am 20. November 2017
  • im Ortsrat Bohmte am 29. November 2017
  • im Verwaltungsausschuss am 6. Dezember 2017

 

wurde beschlossen, die bauliche Verbesserung der Radwegeführung an der Wehrendorfer Straße von der Einmündung Osnabrücker Straße bis zum Wasserwerk eingehend zu prüfen.

 

Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen sollen diese geeignet sein, die Verkehrssicherheit und die Qualität des Verkehrsablaufes zu gewährleisten oder zu verbessern. Zu den sich daraus ergebenden Anforderungen sind von Bedeutung:

 

a) die Verkehrssicherheit des Radverkehrs

  • Wahl von Führungsformen mit geringem Unfallrisiko, hoher Akzeptanz, guter Begreifbarkeit und mit geringer Beeinflussung vom Verhalten anderer.
  • Gewährleistung guter Sichtverhältnisse, Erkennbarkeit der baulichen Gegebenheiten und ortsfester Beleuchtung.
  • bauliche Ausführung mit geringem Sturz- und Gefährdungsrisiko wie ausreichende Griffigkeit , Vermeidung von Rillen und Kanten

 

b) die Qualität des Verkehrsablaufes im Radverkehr

  • das Ermöglichen von Überholvorgängen und Minderung möglicher Störeinflüsse
  • Oberflächen mit geringem Rollwiderstand, Gewährleistung aller Fahrbeziehungen an Knotenpunkten

 

Das Regelmaß für die Anlage von Radverkehrsanlagen mit benutzungspflichtigen, getrennten Geh- und Radwegen für Zweirichtungsverkehr beträgt in der Breite 3,50 m. Dieses Maß setzt sich aus dem Regelmaß von 3,00 m und dem Sicherheitstrennsteifen von 0,50 m zur Straßenfahrbahn zusammen. Die in dem zu untersuchenden Streckenabschnitt von der Einmündung Osnabrücker Straße bis zum Wasserwerk vorhandenen Profilbreiten erfüllen diese Anforderungen im nördlichen Teil, entlang des Parkstreifens mit 4,80 m und weiter südlich entlang des Grünstreifens mit 4,0 m. Die übrigen Abschnitte des Gehweges sind mit einer Breite von 2,30 m bis 2,40 m durch die angrenzenden Grundstücke auf der einen Seite und die Fahrbahn der Wehrendorfer Straße auf der anderen Seite begrenzt. Eine durchgehende Radverkehrsanlage mit benutzungspflichtigen getrennten Geh- und Radwegen für Zweirichtungsverkehr scheidet deshalb aufgrund unzureichender Profilbreiten aus. Darüber hinaus dürfen Radwege künftig nur als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs tatsächlich zwingend erforderlich ist, was im Zuge der weiteren Planungen durch die behördliche Verkehrskommission zu untersuchen ist.

 

Fahrbahn begleitende Radverkehrsanlagen ohne Benutzungspflicht sind in erster Linie Radwege ohne die Verkehrszeichen 237 (Sonderweg Radfahrer) und 241 StVO (getrennter Geh- und Radweg), die durch ihre bauliche Ausgestaltung erkennbar für die Nutzung durch den Radverkehr vorgesehen sind. Bauliche Radwege ohne Benutzungspflicht und Gehwege mit zugelassenem Radverkehr werden den Erfahrungen nach aus Gründen der subjektiven Sicherheit, oft aber auch aus Unkenntnis über die Wahlmöglichkeit, von Radfahrerinnen und Radfahrern weiterhin in hohem Maße genutzt. Auch nicht benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen müssen deshalb die Anforderungen an die Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit erfüllen. Ein Radweg ohne Benutzungspflicht ist und bleibt verkehrs- und straßenrechtlich ein Radweg. Auch ein Neubau nicht benutzungspflichtiger Radwege kann aus verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll sein.

 

Mit der StVO – Neufassung 2013 ist es möglich, dem Radverkehr ein Benutzungsrecht zum Linksfahren durch Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ einzuräumen. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen dann zwischen dem links liegenden Radweg und dem Fahren auf der rechten Fahrbahnseite wählen. Entsprechendes gilt bei gemeinsamer Führung des Rad- und Fußverkehrs bei der Beschilderung als Gehweg mit dem Zusatz „Radverkehr frei“.

 

Einseitige Zweirichtungsradwege sollen innerorts in der Regel gemäß der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ 3,00 m breit sein. Die Mindestbreite bei geringer Radverkehrsstärke beträgt 2,50 m. Sinngemäß übertragen auf die Anlage an der Wehrendorfer Straße von der Einmündung  Osnabrücker Straße bis zum Wasserwerk bedeutet das, dass eine durchgehende Radverkehrsanlage mit einer Breite von 3,00 m mit Engstellen im nördlichen Bereich der Einmündung Clamorstraße und im südlichen Bereich zwischen Zufahrt Wasserwerk und Wegeführung unterhalb der Siedlung Sudheide ermöglicht werden kann. Radwege können an Engstellen bis zu 50 m Länge bei geringen Rad- und Fußgängerverkehrsstärken in gemeinsame Führungen mit dem Fußgängerverkehr übergehen. Eine Trennung zwischen Rad- und Gehweg sollte gestalterisch vorgesehen werden. Unter Zugrundelegung einer Fläche von 3.000 m² mit einem Preis pro m² Oberfläche von 150 €, liegt der Kostenrahmen für die Erweiterung und den Umbau der vorhandenen Anlage bei 450.000 €. Hinzu kommen Kosten von 45.000 € für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf LED basierte Lösungen.

 

Die in den vorangegangenen Sitzungen vorgestellte günstigere Lösung mit geschätzten 62.000 € beinhaltete lediglich die Herstellung einer benutzerfreundlichen Oberflächen.

Die Entwurfsplanungen sollten in enger Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Osnabrück erfolgen. Durch die Ausbauarbeiten wird auch der Fahrbahnrandbereich der L 85 angeglichen werden müssen. Insofern sind Regelungen zur Kostenbeteiligung im Rahmen der weiteren Planungen zu treffen.

 

 


Anlagen:

 

 


Beschluss:

Unter Zugrundelegung der aufgeführten Aspekte sollten Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise abgegeben werden.

 


 

Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von

 

 

 

 

     

Gesamtaufwendungen und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten)  in Höhe von

 

 

 

 

495.000

 

 

 

 

 

 

im

Ergebnishaushalt

Produkt:

     

 

 

 

Kostenstelle:

     

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Jährliche Folgekosten:      

 

im

Finanzhaushalt

Investitionsnummer:

     

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsplan 2018                   enthalten

                                                                                      nicht enthalten

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

Deckung erfolgt durch      

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

durch einen Nachtragshaushalt