Sachverhalt:
Unter Bezug auf die vorhergehenden Beratungen
- im Ausschuss
für Verkehr und Wege am 20. November 2017
- im Ortsrat
Bohmte am 29. November 2017
- im
Verwaltungsausschuss am 6. Dezember 2017
wurde beschlossen, die bauliche Verbesserung der
Radwegeführung an der Wehrendorfer Straße von der Einmündung Osnabrücker Straße
bis zum Wasserwerk eingehend zu prüfen.
Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen
sollen diese geeignet sein, die Verkehrssicherheit und die Qualität des
Verkehrsablaufes zu gewährleisten oder zu verbessern. Zu den sich daraus
ergebenden Anforderungen sind von Bedeutung:
a) die Verkehrssicherheit des Radverkehrs
- Wahl von
Führungsformen mit geringem Unfallrisiko, hoher Akzeptanz, guter
Begreifbarkeit und mit geringer Beeinflussung vom Verhalten anderer.
- Gewährleistung
guter Sichtverhältnisse, Erkennbarkeit der baulichen Gegebenheiten und
ortsfester Beleuchtung.
- bauliche
Ausführung mit geringem Sturz- und Gefährdungsrisiko wie ausreichende
Griffigkeit , Vermeidung von Rillen und Kanten
b) die Qualität des Verkehrsablaufes im
Radverkehr
- das Ermöglichen
von Überholvorgängen und Minderung möglicher Störeinflüsse
- Oberflächen mit
geringem Rollwiderstand, Gewährleistung aller Fahrbeziehungen an
Knotenpunkten
Das Regelmaß für die Anlage von
Radverkehrsanlagen mit benutzungspflichtigen, getrennten Geh- und Radwegen für
Zweirichtungsverkehr beträgt in der Breite 3,50 m. Dieses Maß setzt sich aus
dem Regelmaß von 3,00 m und dem Sicherheitstrennsteifen von 0,50 m zur
Straßenfahrbahn zusammen. Die in dem zu untersuchenden Streckenabschnitt von
der Einmündung Osnabrücker Straße bis zum Wasserwerk vorhandenen Profilbreiten
erfüllen diese Anforderungen im nördlichen Teil, entlang des Parkstreifens mit
4,80 m und weiter südlich entlang des Grünstreifens mit 4,0 m. Die übrigen
Abschnitte des Gehweges sind mit einer Breite von 2,30 m bis 2,40 m durch die
angrenzenden Grundstücke auf der einen Seite und die Fahrbahn der Wehrendorfer
Straße auf der anderen Seite begrenzt. Eine durchgehende Radverkehrsanlage mit
benutzungspflichtigen getrennten Geh- und Radwegen für Zweirichtungsverkehr
scheidet deshalb aufgrund unzureichender Profilbreiten aus. Darüber hinaus
dürfen Radwege künftig nur als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, wenn
dies aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs tatsächlich
zwingend erforderlich ist, was im Zuge der weiteren Planungen durch die
behördliche Verkehrskommission zu untersuchen ist.
Fahrbahn begleitende Radverkehrsanlagen ohne
Benutzungspflicht sind in erster Linie Radwege ohne die Verkehrszeichen 237
(Sonderweg Radfahrer) und 241 StVO (getrennter Geh- und Radweg), die durch ihre
bauliche Ausgestaltung erkennbar für die Nutzung durch den Radverkehr
vorgesehen sind. Bauliche Radwege ohne Benutzungspflicht und Gehwege mit
zugelassenem Radverkehr werden den Erfahrungen nach aus Gründen der subjektiven
Sicherheit, oft aber auch aus Unkenntnis über die Wahlmöglichkeit, von
Radfahrerinnen und Radfahrern weiterhin in hohem Maße genutzt. Auch nicht
benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen müssen deshalb die Anforderungen an die
Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit erfüllen. Ein Radweg ohne Benutzungspflicht
ist und bleibt verkehrs- und straßenrechtlich ein Radweg. Auch ein Neubau nicht
benutzungspflichtiger Radwege kann aus verkehrsplanerischer Sicht sinnvoll
sein.
Mit der StVO – Neufassung 2013 ist es möglich,
dem Radverkehr ein Benutzungsrecht zum Linksfahren durch Zusatzzeichen
„Radverkehr frei“ einzuräumen. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen dann
zwischen dem links liegenden Radweg und dem Fahren auf der rechten
Fahrbahnseite wählen. Entsprechendes gilt bei gemeinsamer Führung des Rad- und
Fußverkehrs bei der Beschilderung als Gehweg mit dem Zusatz „Radverkehr frei“.
Einseitige Zweirichtungsradwege sollen innerorts
in der Regel gemäß der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ 3,00 m breit sein.
Die Mindestbreite bei geringer Radverkehrsstärke beträgt 2,50 m. Sinngemäß
übertragen auf die Anlage an der Wehrendorfer Straße von der Einmündung Osnabrücker Straße bis zum Wasserwerk
bedeutet das, dass eine durchgehende Radverkehrsanlage mit einer Breite von 3,00
m mit Engstellen im nördlichen Bereich der Einmündung Clamorstraße und im
südlichen Bereich zwischen Zufahrt Wasserwerk und Wegeführung unterhalb der
Siedlung Sudheide ermöglicht werden kann. Radwege können an Engstellen bis zu
50 m Länge bei geringen Rad- und Fußgängerverkehrsstärken in gemeinsame
Führungen mit dem Fußgängerverkehr übergehen. Eine Trennung zwischen Rad- und
Gehweg sollte gestalterisch vorgesehen werden. Unter Zugrundelegung einer
Fläche von 3.000 m² mit einem Preis pro m² Oberfläche von 150 €, liegt der
Kostenrahmen für die Erweiterung und den Umbau der vorhandenen Anlage bei
450.000 €. Hinzu kommen Kosten von 45.000 € für die Erneuerung der
Straßenbeleuchtung auf LED basierte Lösungen.
Die in den vorangegangenen Sitzungen
vorgestellte günstigere Lösung mit geschätzten 62.000 € beinhaltete lediglich
die Herstellung einer benutzerfreundlichen Oberflächen.
Die Entwurfsplanungen sollten in enger
Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr,
Regionaler Geschäftsbereich Osnabrück erfolgen. Durch die Ausbauarbeiten wird
auch der Fahrbahnrandbereich der L 85 angeglichen werden müssen. Insofern sind
Regelungen zur Kostenbeteiligung im Rahmen der weiteren Planungen zu treffen.
Anlagen:
Beschluss:
Unter Zugrundelegung der aufgeführten Aspekte sollten Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise abgegeben werden.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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495.000 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 2018 enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |