Sachverhalt:
Nordwestlich des Ortskerns von Bohmte soll ein mit Wohnbebauung und ehemaligen landwirtschaftlichen Hofgebäuden versehener Bereich südlich der B 51 eine den städtebaulichen Erfordernissen angepasste planungsrechtliche Grundlage erhalten.
Dazu soll die Aufstellung einer Außenbereichssatzung gem. § 35 (6) BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich liegt zwischen der Straße “Brockstraße” und der Gleisanlage der Wittlager Kreisbahn. Damit sollen einerseits bauliche Ergänzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen erleichtert, aber auch die Errichtung zusätzlicher Bebauung in einem abgegrenzten Bereich ermöglicht werden.
In der beigefügten Karte ist der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung dargestellt.
Nach erfolgtem Aufstellungsbeschluss kann der Planungsauftrag für die Erarbeitung der Außenbereichssatzung vergeben werden.
Sobald die Entwurfsplanung vorliegt, wird sie in den nächsten Sitzungen in den Gremien der Gemeinde Bohmte vorgestellt.
Anlagen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Außenbereichssatzung “Brockstraße” aufzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten
nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |