Sachverhalt:
Im vergangenen Jahr haben sich die Schulleiter/innen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung auf den Weg gemacht, einen Medienentwicklungsplan zu erstellen. Der Prozess wird von Herrn Ahlborn, Medienzentrum Osnabrück begleitet.
Im ersten Schritt war von den Schulleitern/innen der IT-Bedarf für ihre Schule auf Grundlage der didaktisch-methodischen Anforderungen zu ermitteln. In anschließenden Diskussionen wurden die Wünsche auf ihre Notwendigkeit und Handhabbarkeit hin überprüft und gemeinsame Eckwerte formuliert.
Darauf aufbauend wurden die aktuellen Bedarfe je Schule formuliert und von Herrn Ahlborn mit Kosten hinterlegt.
Um diese Bedarfe zu decken, wären folgende Haushaltsansätze zu bilden:
Oberschule = 92.700,00 €
Wilhelm-Busch-Schule = 70.100,00 €
Erich-Kästner-Schule = 60.300,00 €
Christophorusschule = 21.400,00 €
Grundschule Herringhause = 24.700,00 €
Im zweiten Schritt werden die einzelnen Punkte mit einem Edv-Fachmann vor Ort zu überprüfen sein.
Um im kommenden Jahr mit der Umsetzung des Medienentwicklungsplans starten zu können, sollten im Haushaltsplan 2018 entsprechende Mittel eingeplant werden.
Anlagen:
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, im Haushaltsplan 2018 Mittel für die Medienentwicklungsplanung in den Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Bohmte bereitzustellen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine
finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge und/ oder Gesamteinzahlungen (ohne
Folgekosten) in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen
und/ oder Gesamtauszahlungen (ohne Folgekosten) in Höhe von |
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269.200 € |
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im |
Ergebnishaushalt |
Produkt: |
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Kostenstelle: |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung |
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Deckung
erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel
stehen nicht zur Verfügung Jährliche
Folgekosten: |
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im |
Finanzhaushalt |
Investitionsnummer: |
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Die
Maßnahme ist im Investitionsplan 20 enthalten nicht enthalten |
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Deckungsmittel
stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung Deckung
erfolgt durch |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Die Finanzierung
bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen: |
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durch
einen Nachtragshaushalt |